Rund ums Recht

Gute Frage: Ist der Ausflug auf den Weihnachtsmarkt versichert?

Viele von uns haben sich diese Frage sicher schon einmal gestellt. Wir beantworten sie jetzt ein für allemal...

In vielen Unternehmen wird die Weihnachtszeit genutzt, um mit gemeinsamen Aktivitäten das Jahr ausklingen zu lassen. Die einen veranstalten ganz klassisch eine Weihnachtsfeier, die anderen gehen zusammen ins Eisstadion oder auf den Weihnachtsmarkt. Doch wie sieht es im letztgenannten Fall mit dem Versicherungsschutz aus: Greift die gesetzliche Unfallversicherung auch, wenn ich zusammen mit Kolleginnen und Kollegen auf dem Weihnachtsmarkt bin und mich dort verletze?

Ähnlich wie bei der Weihnachtsfeier kommt es hier auf die genauen Bedingungen an: Geht nur ein Teil der Belegschaft selbst organisiert nach Feierabend auf den Weihnachtsmarkt, besteht kein Versicherungsschutz. Wird der Ausflug auf den Weihnachtsmarkt jedoch von der Unternehmensleitung organisiert und allen Beschäftigten der Firma oder eines Unternehmensbereichs angeboten, erhält er einen offiziellen Charakter und dient der Stärkung der Gemeinschaft – dann steht er unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch der Weg zum Weihnachtsmarkt und der direkte Rückweg nach Hause sind versichert.

Vorsicht bei Alkohol: Übermäßiger Konsum kann dazu führen, dass der Versicherungsschutz erlischt.

Rückseite einer Dose mit Infos und Verwendungshinweisen, bei der der Satz "Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen" mit einem blauen Rahmen hervorgehoben ist.
Bild: Klaus Kersting - BG BAU

Isocyanate im PU-Schaum: Sind Sie vorbereitet?

Isocyanate, die wesentlichen Ausgangsstoffe von Polyurethanen (PU) die als Bestandteil von PU-Schaum kaum aus dem Alltag am Bau wegzudenken sind, dürfen ab dem 24. August 2023 nur noch von geschultem Personal verwendet werden. 

Zur Isocyanate-Schulung informieren und anmelden.

 

7. Dezember 2023

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