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Das farb- und geruchlose Gas Radon steigt in unterschiedlicher Konzentration aus dem Boden auf. Es entsteht bei natürlichen, radioaktiven Zerfallsprozessen aus dem in der Erdkruste vorkommenden Uran. Im Freien stellt die austretende Strahlung meist keine gesundheitliche Gefahr dar. Problematisch dagegen kann die Situation in Gebäuden werden, insbesondere in Kellern und bodennahen Räumen. Sind die Böden dort offen, rissig oder offenporig oder sind Bauwerksdurchdringungen nicht gasdicht, kann Radon dort eintreten.
Werden solche Räume nicht regelmäßig gelüftet, kann sich das radioaktive Gas in gesundheitsschädlicher Konzentration ansammeln. Radon gilt nach dem Rauchen als häufigste
Ursache für Lungenkrebs.
„Werden in Radon-Vorsorgegebieten Arbeiten in gefährdeten Arbeitsbereichen durchgeführt, muss die Strahlungsaktivität durch eine zertifizierte Stelle gemessen werden.“
Wissenschaftliche Erkenntnisse haben den Gesetzgeber veranlasst, Schutzmaßnahmen festzulegen. Die Bundesländer haben sogenannte „Radon- Vorsorgegebiete“ ausgewiesen. Das sind Bereiche, in denen das natürliche Aufkommen von Radon so hoch ist, dass besondere Risiken für Gesundheitsgefahren durch eine zu hohe Strahlungsdosis wahrscheinlich werden. Das hat auch Auswirkungen auf den Arbeitsschutz, wie André Grimm, Radon-Experte der BG BAU, erläutert: „Unternehmen, die in Radon-Vorsorgegebieten Arbeitsplätze in solchen Räumen einrichten oder betreiben und dort regelmäßig Arbeiten durchführen, müssen dies in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. In der Baubranche kann die Belastung durch Radon zudem im Berg-, Tunnel- und Wasserbau beziehungsweise allgemein „unter Tage“ eine Rolle spielen. Werden in Radon-Vorsorgegebieten Arbeiten in gefährdeten Arbeitsbereichen durchgeführt, muss die Strahlungsaktivität durch eine zertifizierte Stelle gemessen werden.“
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Eine solche Messung erstreckt sich meist über einen längeren Zeitraum und ist relativ kostengünstig. Wird bei dieser Messung der Referenzwert von 300 Bq/m³ (Becquerel je Kubikmeter Raumluft) überschritten, muss die zu erwartende Strahlendosis abgeschätzt werden, die sich aus dem Messwert und der Expositionszeit – also der geplanten, jährlichen Arbeitszeit des Beschäftigten – ergibt. Bei der Ermittlung der notwendigen Schutzmaßnahmen kann auch der Messdienst oder eine Radon-Fachkraft unterstützen. „Je nach Dosis werden organisatorische Maßnahmen wie zum Beispiel Lüftung und eine Beschränkung der Expositionszeit oder technische Maßnahmen wie etwa eine Kellerabdichtung oder die technische Belüftung bzw. Luftabsaugung notwendig“, erläutert Grimm.
Die Strahlungsdosis Eeff in mSv (Millisievert) ergibt sich aus der Expositionszeit und dem Messwert sowie der Konstante 320.000 im Nenner (s. Formel).
Bei einer Dosis von mehr als 1 mSv werden mindestens organisatorische Maßnahmen wie zum Beispiel organisierte Lüftung und Expositionszeitbeschränkung notwendig und ab 6 mSv sind technische Maßnahmen wie zum Beispiel technische Lüftung, Absaugung oder Herstellung eines gasdichten Kellers gefordert. Beispiel: Bei einem Messwert von 1000 Bq/m³ und einer jährlichen (a) Expositionszeit von 1000 Stunden (h) ergeben sich 3,1 mSv und organisatorische Maßnahmen reichen aus.
Eeff = Expositionszeit ( h/a ) x Messwert ( Bq/m3 ) / 320.000 = mSv |
15. Juni 2022