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Ab 24. August 2023 dürfen Polyurethane (PU) nur noch von geschultem Personal verwendet werden. Die europäische Gefahrstoffverordnung REACH hat festgelegt, dass ab diesem Zeitpunkt Betriebe diese Stoffe nur noch dann verarbeiten dürfen, wenn sie die erfolgreiche Teilnahme an Schulungen belegen. Die dazu notwendigen Unterlagen muss der Hersteller zur Verfügung stellen. PU werden bei vielen Bauarbeiten eingesetzt und können zu chronischen Atemwegserkrankungen führen – insbesondere durch Einatmen, aber auch durch Hautkontakt. Der Hinweis auf die notwendigen Schulungen wird auf dem Etikett zu finden sein und für Produkte ab einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent gelten.
Weitere Informationen zu Isocyanate finden Sie hier.
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25. Januar 2024