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Das Förderprogramm der BG BAU deckt ein breites Spektrum an Arbeitsschutzmaßnahmen ab. Es reicht vom Einsatz besonders sicherer Leitern über die Ausstattung großer Baumaschinen mit spezieller Sicherheitstechnik bis zur Qualifikation, etwa für Baumaschinenführer. Setzen Mitgliedsunternehmen solche Investitionen um, erstattet ihnen die BG BAU über die Arbeitsschutzprämien einen Teil der Kosten. Dabei passt die Berufsgenossenschaft ihren Prämienkatalog kontinuierlich an aktuelle Entwicklungen im Arbeitsschutz sowie die Bedürfnisse der Mitgliedsunternehmen an.
So unterstützt sie seit 1. Juli 2026 zusätzlich den Einsatz von Drohnen, die zum Beispiel Kontroll- und Vermessungsarbeiten an hochgelegenen Flächen übernehmen und so Abstürzen vorbeugen können, sowie temporäre Absturz- und Durchsturzsicherungen. Rechnungen für förderfähige Maßnahmen können innerhalb von 365 Tagen ab Kaufdatum eingereicht werden. Dies gilt auch für Arbeitsschutzprämien, die zum 30. Juni 2026 ausgelaufen sind, wenn die Rechnungen vor diesem Stichtag ausgestellt worden sind.
Arbeitsschutzprämien beantragen können alle Mitgliedsunternehmen, die Beiträge an die BG BAU zahlen. Je nach Höhe des Mitgliedsbeitrags können die Firmen jedes Jahr Fördergelder bis zu einem individuellen Höchstbetrag erhalten. Parallel zur Einführung neuer Prämien hat die BG BAU die Förderstufen für die beitragsabhängige Förderung neu strukturiert und damit den Zugang zu den Arbeitsschutzprämien durch höhere Fördersummen erleichtert.
Neben der vom Mitgliedsbeitrag abhängigen Förderung können Unternehmen mit mindestens einer oder einem Beschäftigten für bestimmte Maßnahmen zusätzlich beitragsunabhängige Fördermittel erhalten. So werden Investitionen in die Absturzprävention besonders gefördert, weil Abstürze von hochgelegenen Arbeitsplätzen immer wieder schwere Arbeitsunfälle verursachen. Bis zu 50 Prozent der Kosten übernimmt die BG BAU zum Beispiel für die Anschaffung von Ein-Personen-Gerüsten, Lifeline-Systemen oder seit Kurzem auch für bestimmte Drohnen.
Die BG BAU möchte gerade kleinere Unternehmen in ihrem Engagement für den Arbeitsschutz unterstützen. Deshalb können die Firmen in den Stufen A und B ihre Fördersummen über mehrere Jahre ansparen. So kann ein kleiner Malerbetrieb mit einem BG-Beitrag von 800 Euro, der in den letzten zwei Jahren keine beitragsabhängige Förderung erhalten hat, seine maximale jährliche Fördersumme von 200 Euro auf 1.000 Euro verfünffachen. Denn in Stufe A darf er nicht nur zwei Jahre zurückgreifen, sondern kann zusätzlich die Fördersummen der kommenden zwei Jahre nutzen.
Die beitragsunabhängige Förderung der Absturzprävention ist in drei Stufen möglich. Mit jeder Stufe steigt die Höchstfördersumme: Sie reicht von 3.000 Euro pro Kalenderjahr in Stufe 1 bis zu 10.000 Euro alle zwei Kalenderjahre in Stufe 3. Zugleich stellt jede Stufe spezielle Anforderungen an die Antragsteller. Diese zu erfüllen, bedeutet zwar Aufwand, ist aber oft auch ein zusätzlicher Mehrwert für die Unternehmen. Von einer Beratung zur Absturzprävention durch eine Aufsichtsperson der BG BAU, die für alle drei Stufen vorgeschrieben ist, kann zum Beispiel jedes Unternehmen profitieren.
Findet sich das Produkt beziehungsweise die Maßnahme im aktuellen Prämienkatalog? Passen die Voraussetzungen zu meinem Vorhaben?
In einigen Fällen bietet die beitragsunabhängige Förderung höhere Fördersummen als die Förderung in Abhängigkeit vom Mitgliedsbeitrag.
Kauf von Produkten oder Dienstleistungen, die den Gesundheitsschutz der Angestellten verbessern.
Wenn alle nötigen Unterlagen vorliegen, stellen Sie den Antrag online bei der BG BAU.
Sie haben Fragen zur Förderung oder zum Antragsverfahren? Hier bekommen Sie Ihre Antworten: Das Team der BG BAU berät Sie gern.
Telefon: 0231 54311007
E-Mail: arbeitsschutzpraemien@bgbau.de
1. September 2026