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Die geplante Tätigkeit und die jeweilige Gefährdungsbeurteilung geben die Antwort darauf, auf welchen Schuh die Auswahl fällt.
Es gibt verschiedene Arten von Arbeits- und Sicherheitsschuhen. Bei der Unterhaltsreinigung werden andere Schuhe getragen als bei der Baureinigung oder bei Arbeiten mit aggressiven Reinigungsmitteln. Sicherheitsschuhe unterscheiden sich in ihren Eigenschaften.
Sie werden unterschiedlichen Sicherheitsklassen zugeordnet. Am bekanntesten sind die Klassen S1, S2 und S3. Die Klassen S4 und S5 sind Arbeitsgummistiefel mit Schutzfunktion. Es gibt jedoch auch Zusatzkennzeichnungen, beispielsweise SR für eine erhöhte Rutschfestigkeit.
Die Schwierigkeit bei der Auswahl des richtigen Schuhs liegt oft darin, einen guten Kompromiss zu finden: Wichtig ist zunächst die Gefährdungsbeurteilung. Auf ihrer Grundlage entscheidet die Unternehmerin oder der Unternehmer, welcher Schutz durch die Schuhe gewährleistet werden muss. Zu berücksichtigen sind etwa die geplante Tätigkeit und die Bedingungen in den Reinigungsobjekten. Sind die Beschäftigten in unterschiedlichen Reinigungsobjekten unterwegs und verrichten sie in ihrem Arbeitsalltag unterschiedliche Reinigungsarten, muss dies ebenfalls in die Vorbereitung der Kaufentscheidung einfließen. Auch Temperaturunterschiede in den unterschiedlichen Jahreszeiten sowie die individuellen Präferenzen der Beschäftigten sollten berücksichtigt werden.
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Empfehlungen für geeignetes Schuhwerk finden sich in der DGUV Regel 101-605 „Branche Gebäudereinigung“ sowie auf der Internetseite des DGUV Sachgebiets Fußschutz. Aus diesen beiden Grundlagen ergeben sich die nachfolgenden Schuhempfehlungen.
Nicht nur der Kostendruck und die Fluktuation im Unternehmen sollten in die Kaufentscheidung einfließen, sondern auch die Akzeptanz bei den Trägerinnen und Trägern. Um dafür zu sorgen, dass Beschäftigte die neu beschafften Schuhe auch wirklich tragen, helfen zwei Punkte:
Zunächst sollten Unternehmen einer Gruppe von Beschäftigten die Möglichkeit geben, mehrere Schuhmodelle vorab zu testen. Die Rückmeldungen aus diesen Tests sollten sie in ihre Kaufentscheidung einfließen lassen. Darüber hinaus können sie ihren Beschäftigten den Hinweis geben, dass sie beim Arbeitsschutz eine Mitwirkungspflicht haben, wenn ihnen Ausrüstung wie Schuhe zur Verfügung gestellt und sie in der Nutzung dieser unterwiesen wurden.
3. September 2026