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Die DGUV Information 213-118 „Praxishilfe Sprengarbeiten“ richtet sich in erster Linie an Sprengberechtigte, aber auch an Unternehmerinnen und Unternehmer, deren Beschäftigte Sprengarbeiten durchführen.
Im Wesentlichen bezieht sie sich auf allgemeine Sprengarbeiten. Zum Durchführen ist ein entsprechender Fachkundenachweis erforderlich, der in staatlich anerkannten Lehrgängen erworben wird.
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In der Praxishilfe werden üblicherweise verwendete gewerbliche Sprengstoffe und Zündmittel erläutert sowie Hinweise zu Zündkreis- und Lademengenberechnungen gegeben. Ein weiteres Kapitel thematisiert die wichtigsten Sprengverfahren.
Nur sicher sprengen:
31. August 2026