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Die finanzielle Unterstützung macht es für Arbeitgeber attraktiver, in moderne, sichere und ergonomische Arbeitsgeräte beziehungsweise Arbeitsmittel zu investieren. Ein Beispiel in der Gebäudereinigung ist die Stufenleiter aus dem Prämienkatalog. Diese Leiter verhindert Unfälle, da sie im Gegensatz zur Sprossenleiter einen sicheren Stand gewährleistet. Ein weiteres Beispiel ist der Einsatz von Drohnen, nutzbar für Dach- und Fassadenkontrollen. Dadurch reduziert sich die Zeit, die Beschäftigte auf Dächern verbringen müssen, und man spart sich auch die Aufstellung eines Gerüstes.
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Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen an die für sie bisher ungewohnte Technik herangeführt werden. Eine Einweisung sowie regelmäßige Unterweisungen sind wichtig. Vorgesetzte müssen die neue Technik ebenfalls nutzen und den Gedanken weitertragen, dass eine solche Unterstützung durch Arbeitsschutzprämien gelebt und genutzt werden muss. Bedenken der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen ernst genommen werden. Die richtige Nutzung muss immer wieder kontrolliert werden, auch müssen Nachschulungen durchgeführt werden.
2. September 2026