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Unternehmen müssen Beschäftigten eine Angebotsvorsorge anbieten, wenn sie in den Sommermonaten unter UV-Belastung regelmäßig im Freien arbeiten. Konkret gilt dies seit Sommer 2019 für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, deren Beschäftigte „Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag“ ausüben. Grundlage ist die geänderte Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV).
Termine für die Angebotsvorsorge vergibt der Arbeitsmedizinische Dienst der BG BAU GmbH (AMD) auch im Winter.
8. Januar 2024