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Ultraviolette Strahlung (UV-Strahlung) kann durch die Hornhaut tief in lebende Hautschichten eindringen und dort Zellveränderungen auslösen, die später zu Hautkrebs werden. Immer wenn es draußen hell ist, ist auch UV-Strahlung da. Am stärksten ist sie jedoch in den Monaten April bis September und in der Zeit von 11 bis 16 Uhr. Besonders gefährdet sind Dachdeckerinnen und Dachdecker, Maurerinnen und Maurer, Eisenflechterinnen und Eisenflechter und alle, die im Straßenbau oder in der Fassadenreinigung tätig sind. Wichtig: Hautkrebs kann auch ohne Sonnenbrand entstehen!
▸Technische Maßnahmen: Prüfen Sie Maßnahmen, mit denen sich Sonnenbestrahlung vermeiden lässt: Hierzu eignen sich alle Formen von Abschattungen wie etwa Wetterschutzzelte oder geeignete Sonnensegel.
▸Organisatorische Maßnahmen: Vermeiden Sie Tätigkeiten im Freien, wenn die Sonne intensiv scheint. Dies ist insbesondere in den Monaten April bis September in der Zeit von circa 11 bis 16 Uhr der Fall. Verlegen Sie Arbeitszeiten in den frühen Morgen, lassen Sie Pausen im Schatten verbringen und – wenn möglich – fertigen Sie einzelne Elemente im Schatten vor.
▸Persönliche Maßnahmen: Sind diese Maßnahmen nicht ausreichend, bietet entsprechende Kleidung persönlichen Schutz für Beschäftigte (lange Ärmel und lange Hosen, sowie eine schützende Kopfbedeckung, die Nacken und Ohren bedeckt). UV-Schutzcreme sollte dann verwendet werden, wenn ein Schutz auf anderem Wege, etwa für bestimmte Gesichtspartien oder die Handrücken, nicht möglich ist.
Als Teil der Sonnenstrahlung schädigt die UV-Strahlung die Haut. Sie macht sechs Prozent der Sonnenstrahlung aus. Schutz braucht es gegen UV-A- und UV-B-Strahlen. UV-A-Strahlung schafft es sogar durch Fensterglas hindurch. Wie hoch die Belastung ist, lässt sich am UV-Index ablesen: In Deutschland kommt es zu Werten bis zehn, ab dem Wert drei ist Schutz erforderlich.
Die UV-Strahlung ist auch für die Augen schädlich. Bei Arbeiten in der Nähe von reflektierenden Oberflächen wie Wasser und Metalldächern ist die UV-Belastung für die Augen besonders hoch. Es drohen Horn- und Bindehautentzündungen und es kann zu dauerhaften Netzhautschäden und Grauem Star kommen. Eine Sonnenbrille mit UV-Filter schützt.
Wer draußen und unter freiem Himmel arbeitet, ist besonders gefährdet: So haben Messungen ergeben, dass Beschäftigte im Dach- und Fassadenbau durch ihre Arbeit einer zehn Mal höheren UV-Belastung ausgesetzt sind als Führerinnen und Führer von Baumaschinen.
Ist anderer Schutz nicht möglich, dann sorgen Sie dafür, dass sich Ihre Beschäftigten richtig eincremen. Wichtig ist dabei: ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor (am besten Faktor 50) rechtzeitig und gleichmäßig auftragen.
Zusätzlich zur UV-Strahlung kann auch Hitze zur Belastung werden: Dafür sollten ausreichend Getränke wie Mineralwasser oder Saftschorlen bereitstehen und Trinkpausen eingeplant werden.
Bei Investitionen in professionellen Sonnenschutz sind Zuschüsse durch die BG BAU möglich: Bei Sonnenbrillen, Kopfbedeckungen,Funktionsshirts mit UV-Schutz und Wetterschutzzelten können Unternehmen von den Arbeitsschutzprämien profitieren.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind entsprechend Paragraf 3 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, Gefährdungen zu vermeiden und Schutzmaßnahmen festzulegen. Das geschieht in Form der Gefährdungsbeurteilung. Der Schutz der Beschäftigten vor Witterungseinflüssen zählt auch dazu. Auch in diesem Fall sollten die Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip gewählt werden.
Richtig vorsorgen
Haben Sie Fragen zu UV-Schutz? Kompetente Beratung dazu erhalten Sie von Präventionsfachleuten der BG BAU unter der Servicehotline: 0800 8020100
Oder vom Arbeitsmedizinischen Dienst der BG BAU. An den Standorten wird auch die arbeitsmedizinische Vorsorge duchgeführt.
Für den sogenannten weißen Hautkrebs bestehen Heilungschancen, wenn er frühzeitig erkannt wird!
9. Januar 2024