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Sicherheitsbeauftragte sind ein wichtiger Teil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie unterstützen Verantwortliche dabei, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, sprechen sicherheitsrelevante Themen im Arbeitsalltag an und tragen dazu bei, dass Schutzmaßnahmen tatsächlich umgesetzt werden. Durch eine gesetzliche Änderung wurde vor Kurzem die Schwelle für die verpflichtende Bestellung von Sicherheitsbeauftragten angepasst. Für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten entfällt die pauschale Verpflichtung, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Bestehen allerdings besondere Gefährdungen für Leben und Gesundheit, sind wie bei der vorherigen Regelung bereits bei mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte einzusetzen.
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Basis für die Beurteilung, ob besondere Gefährdungen bestehen, ist die betriebliche Gefährdungsbeurteilung. So können etwa regelmäßige Tätigkeiten in großer Höhe, der Umgang mit schweren Maschinen oder das Durchführen von Abbrucharbeiten zu besonderen Risiken führen. Daher wird es in der Baubranche auch zukünftig in vielen Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten erforderlich sein, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen.
Die BG BAU, der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt begrüßen die neue Regelung, da sie für ein gleichbleibend hohes Sicherheitsniveau in der Baubranche sorgt.
28. Mai 2026