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Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist Teil des betrieblichen Arbeitsschutzes und in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt. Es handelt sich um individuelle Beratungsgespräche zwischen einer Arbeitsmedizinerin oder einem Arbeitsmediziner und einer oder einem Beschäftigten. In den Terminen, die etwa auch Hör- oder Sehtests beinhalten können, geht es darum, über gesundheitliche Risiken bestimmter Tätigkeiten aufzuklären und mögliche negative Folgen der Arbeitstätigkeit frühzeitig zu erkennen.
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Es gibt verschiedene Arten der arbeitsmedizinischen Vorsorge, die Sie als Arbeitgeber für Ihre Beschäftigten veranlassen oder diesen anbieten müssen. Für die Durchführung benötigen Sie eine Betriebsärztin, einen Betriebsarzt oder einen arbeitsmedizinischen Dienstleister (siehe Gut zu wissen). Die Art der Vorsorge hängt von den geplanten Tätigkeiten und den hiermit verbundenen gesundheitlichen Risiken ab.
* Hinweise zu konkreten Grenzwerten finden sich im Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie in den technischen Regeln für Gefahrstoffe
* Hinweise zu konkreten Grenzwerten finden sich im Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie in den technischen Regeln für Gefahrstoffe
1. Juni 2026