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In der Bauwirtschaft ist die Tätigkeit als Nachunternehmer weit verbreitet. Für einen Hauptunternehmer ist es wichtig, sich vor unerwarteten Haftungsansprüchen zu schützen und sicherzustellen, dass es sich bei dem potenziellen Auftragnehmer um ein seriöses Nachunternehmen handelt. Die BG BAU unterstützt hierbei.
Um einer möglichen Haftung für fremde Schulden zu entgehen, besteht die Möglichkeit der „Schuldbefreiung“, der sogenannten Exkulpation. Demnach entfällt die Haftung, wenn der Hauptunternehmer nachweist, dass er nach entsprechender Prüfung davon ausgehen konnte, dass der Nachunternehmer unter anderem seine Zahlungspflicht erfüllt. Er hat zwei Möglichkeiten, dies nachzuweisen:
Im Gesetzestext heißt es, er ist exkulpiert, soweit und solange er Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Nachunternehmers durch eine Präqualifikation nachweist.
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Anstelle einer Präqualifikation kann die sogenannte qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung (qUB) der BG BAU eine vergleichbare Wirkung entfalten. Sie enthält Informationen über einen oder mehrere bei der BG BAU gemeldete Gewerbezweige und die Jahresbruttoentgelte des Subunternehmens, die den aktuellen Vorschüssen zugrunde liegen.
Bei einer Präqualifikation handelt es sich um eine vorwettbewerbliche Eignungsprüfung durch eine Präqualifizierungsstelle, bei der potenzielle Nachunternehmen die Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit vorab nachweisen.
Weitere Informationen: www.pq-verein.de
Wichtig: Bitte sorgen Sie dafür, dass vom Zeitpunkt der Auftragsvergabe bis zum Abschluss der Arbeiten lückenlos qUBen vorliegen. Verantwortliche des Hauptunternehmens sollten sich daher vom Nachunternehmen bis zum Ablauf der Gültigkeit aktualisierte Bescheinigungen vorlegen lassen, solange das Auftragsverhältnis besteht.
Mit dem UB-Abo auf der sicheren Seite
Damit Unternehmen jederzeit eine aktuelle UB vorlegen können, bietet die BG BAU das sogenannte UB-Abo an. Auf Wunsch erhalten Unternehmen, die der BG BAU angehören, regelmäßig eine frei wählbare Anzahl an UBen per Post zugesandt. Dafür ist lediglich ein formloser Antrag per Telefon oder E-Mail nötig.
Alternativ kann der Nachunternehmer den Hauptunternehmer bevollmächtigen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen unmittelbar bei der BG BAU anzufordern. Vordrucke für die Bevollmächtigung finden Sie unter: www.bgbau.de/ub
Für die Schuldbefreiung ist nur eine qualifizierte UB wirksam,
Ferner enthält sie Angaben über
Die Gültigkeit der qUBen soll sich vom Zeitpunkt der Auftragsvergabe bis zum Abschluss der Nachunternehmertätigkeiten erstrecken.
Über eines sollte sich jeder Unternehmer klar sein: Beauftragt ein Hauptunternehmer einen Nachunternehmer mit Baudienstleistungen, so haftet er für die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge des Nachunternehmers, sollte dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.
Wichtig: Achten Sie darauf, dass die Arbeitsentgelte sich auf das gesamte Jahr und nicht nur auf den Zeitraum der ausgestellten UB beziehen. Der Hauptunternehmer sollte stets prüfen, ob die Arbeitsentgelte im Verhältnis zu der Anzahl der Beschäftigten, die auf der oder den Baustellen eingesetzt werden, oder zum Auftrag plausibel sind.
Hierbei kann die BG BAU Unternehmer weiter unterstützen: Haben Sie als Auftraggeber Fragen zu konkreten Sachverhalten, helfen wir gerne, die zugrundeliegenden Auftragsunterlagen zu prüfen, um das Haftungsrisiko zu reduzieren.
Tipp: Hauptunternehmer sollten im Zweifel immer die Echtheit der UB prüfen. Auch dazu können sie sich jederzeit an die zuständigen Mitarbeitenden der Abteilung Mitglieder und Beiträge der BG BAU wenden.
Mit unserer Checkliste Hauptunternehmerhaftung (PDF, 807 KB) behalten Sie den Überblick und vergewissern sich, dass Sie an alle wesentlichen Punkte gedacht haben und eine mögliche Haftung vermeiden.
6. Oktober 2023