Gut versichert

Die BG BAU rät: Haftungsrisiken ausschließen

Hauptunternehmer können sicherstellen, dass es sich bei einem potenziellen Auftragnehmer um ein zuverlässiges und vertrauenswürdiges Nachunternehmen handelt – mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung.

In der Bauwirtschaft ist die Tätigkeit als Nachunterneh­mer weit verbreitet. Für einen Hauptunternehmer ist es wichtig, sich vor unerwarteten Haftungsansprüchen zu schützen und sicherzustellen, dass es sich bei dem poten­ziellen Auftragnehmer um ein seriöses Nachunternehmen handelt. Die BG BAU unterstützt hierbei.
 

Befreiung von der Hauptunternehmerhaftung

Um einer möglichen Haftung für fremde Schulden zu ent­gehen, besteht die Möglichkeit der „Schuldbefreiung“, der sogenannten Exkulpation. Demnach entfällt die Haftung, wenn der Hauptunternehmer nachweist, dass er nach ent­sprechender Prüfung davon ausgehen konnte, dass der Nachunternehmer unter anderem seine Zahlungspflicht erfüllt. Er hat zwei Möglichkeiten, dies nachzuweisen:

  • durch eine Präqualifikation oder
  • mithilfe qualifizierter Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Im Gesetzestext heißt es, er ist exkulpiert, soweit und so­lange er Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähig­keit des Nachunternehmers durch eine Präqualifikation nachweist.

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Die qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung

Anstelle einer Präqualifikation kann die sogenannte qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung (qUB) der BG BAU eine vergleichbare Wirkung entfalten. Sie enthält Informationen über einen oder mehrere bei der BG BAU gemeldete Gewerbezweige und die Jahresbruttoentgelte des Subunternehmens, die den aktuellen Vorschüssen zu­grunde liegen.

Präqualifikation

Bei einer Präqualifikation handelt es sich um eine vorwettbewerbliche Eignungsprüfung durch eine Präqualifizierungsstelle, bei der potenzielle Nach­unternehmen die Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit vorab nachweisen.

Weitere Informationen: www.pq-verein.de

Wichtig: Bitte sorgen Sie dafür, dass vom Zeitpunkt der Auftragsvergabe bis zum Abschluss der Arbeiten lücken­los qUBen vorliegen. Verantwortliche des Hauptunterneh­mens sollten sich daher vom Nachunternehmen bis zum Ablauf der Gültigkeit aktualisierte Bescheinigungen vorle­gen lassen, solange das Auftragsverhältnis besteht.


Mit dem UB-Abo auf der sicheren Seite

Damit Unternehmen jederzeit eine aktuelle UB vorlegen können, bietet die BG BAU das sogenannte UB-Abo an. Auf Wunsch erhalten Unternehmen, die der BG BAU an­gehören, regelmäßig eine frei wählbare Anzahl an UBen per Post zugesandt. Dafür ist lediglich ein formloser An­trag per Telefon oder E-Mail nötig.

Alternativ kann der Nachunternehmer den Hauptunter­nehmer bevollmächtigen, Unbedenklichkeitsbeschei­nigungen unmittelbar bei der BG BAU anzufordern. Vordrucke für die Bevollmächtigung finden Sie unter: www.bgbau.de/ub

Für die Schuldbefreiung ist nur eine qualifizierte UB wirksam,

  • die vom Nachunternehmer im Original vorgelegt wird. Sie wird mit handschriftlicher Unterschrift, Namens­stempel und Dienstsiegelaufdruck der BG BAU ver­sandt; oder
  • die als elektronische UB über das Unternehmensportal erzeugt und mit einer Dokumenten-ID versehen ist.

Ferner enthält sie Angaben über

  • geeignete Unternehmensteile für die zu vergebenden Arbeiten,
  • die Höhe der beitragspflichtigen Arbeitsentgelte sowie
  • einen Hinweis zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Nachunternehmers.

Die Gültigkeit der qUBen soll sich vom Zeitpunkt der Auf­tragsvergabe bis zum Abschluss der Nachunternehmertä­tigkeiten erstrecken.

Über eines sollte sich jeder Unternehmer klar sein: Beauf­tragt ein Hauptunternehmer einen Nachunternehmer mit Baudienstleistungen, so haftet er für die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge des Nachunternehmers, sollte dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkom­men.

Wichtig: Achten Sie darauf, dass die Arbeitsentgelte sich auf das gesamte Jahr und nicht nur auf den Zeitraum der ausgestellten UB beziehen. Der Hauptunternehmer sollte stets prüfen, ob die Arbeitsentgelte im Verhältnis zu der Anzahl der Beschäftigten, die auf der oder den Baustellen eingesetzt werden, oder zum Auftrag plausibel sind.

Hierbei kann die BG BAU Unternehmer weiter unterstüt­zen: Haben Sie als Auftraggeber Fragen zu konkreten Sachverhalten, helfen wir gerne, die zugrundeliegenden Auftragsunterlagen zu prüfen, um das Haftungsrisiko zu reduzieren.

Tipp: Hauptunternehmer sollten im Zweifel immer die Echtheit der UB prüfen. Auch dazu können sie sich jeder­zeit an die zuständigen Mitarbeitenden der Abteilung Mit­glieder und Beiträge der BG BAU wenden.

An alles gedacht?

Mit unserer Checkliste Hauptunternehmerhaftung (PDF, 807 KB) behalten Sie den Überblick und vergewissern sich, dass Sie an alle wesentlichen Punkte gedacht haben und eine mögliche Haftung vermeiden.

6. Oktober 2023

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