Der von Ihnen verwendete Browser wird von der BG BAU nicht mehr unterstützt. Es kann daher auf der BG BAU Website zu Darstellungsfehlern kommen.
Die Aerosolbelastung beim Sprühen und Schäumen haben Dr. Uwe Musanke und Dr. Thorsten Reinecke von der BG BAU gemeinsam mit zwei Kolleginnen untersucht.
Dr. Uwe Musanke: Für das Reinigen mit dem Wischverfahren sind gute Basisinformationen über die Belastung durch Gase und Dämpfe vorhanden. Daraus lassen sich entsprechende Schutzmaßnahmen ableiten. Beim Sprühen und Schäumen entstehen zusätzlich Tröpfchen der Reinigungsmittellösung in der Luft, die eingeatmet werden können. Aber wir wissen wenig darüber, wie hoch deren Konzentration in der Atemluft ist. Dies wollten wir über unseren Versuch herausfinden.
Dr. Thorsten Reinecke: Wir haben mit drei unterschiedlichen Reinigungsmittelnund fünf unterschiedlichen Sprüh- und Schäumgeräten in vier verschiedenen Laborräumen gearbeitet. Insgesamt wurde bei elf Schäumverfahren und acht Sprühverfahren die jeweilige Aerosolbelastung in der Luft gemessen. Zwischen den Versuchen wurde stets gut gelüftet, bevor wir den nächsten Test begonnen haben. Wir haben ein Worst-Case-Szenario einer typischen Reinigungssituation simuliert, um abschätzen zu können, ob Grenzwerte während dieser Arbeiten überschritten werden.
Dr. Uwe Musanke: Wir hatten erwartetet, eine deutlich höhere Exposition beim Sprühen im Vergleich zum Schäumen festzustellen. Das konnte jedoch nicht bestätigt werden. Aber es hat sich gezeigt, dass die Art und die Einstellungen der Sprüh- und Schäumgeräte einen großen Einfluss darauf haben, wie viele Tröpfchen in die Luft gelangen. Und wir schlussfolgern daraus, dass keine allgemeingültige Aussage über ein Verhältnis von Sprühen und Schäumen möglich ist. Als Fazit lässt sich festhalten, dass trotz der angenommenen Worst-Case-Szenarios eine Gesamtkonzentration von zwei Milligramm pro Kubikmeter (2 mg/m³) für die Aerosole nicht überschritten wurde.
Dr. Thorsten Reinecke: Es ist denkbar, dass abhängig von den Inhaltsstoffen gewisse Reinigungsmittel auch ohne Atemschutz versprüht oder verschäumt werden können – nämlich dort, wo der Grenzwert der Inhaltsstoffe größer ist als 2 mg/m³. Allerdings muss die Übertragbarkeit unserer Versuche auf reale Reinigungssituationen noch durch Arbeitsplatzmessungen belegt werden. Und jenseits vom Atemschutz: Um weitere Gefährdungen durch Gefahrstoffe bei Sprüh- oder Schäumverfahren zu verhindern, sind – wie jetzt schon üblich – persönliche Schutzmaßnahmen erforderlich. Grundsätzlich sind Schutzbrillen oder Visiere, Chemikalienschutzhandschuhe sowie flüssigkeitsdichte oder sprühdichte Chemikalienschutzanzüge zu tragen.
21. März 2024