Sicher arbeiten

Angeschnallt statt rausgeknallt!

Wenn Baumaschinen umstürzen, wird der Beckengurt zum entscheidenden Sicherheitsfaktor. Er wird jedoch viel zu selten angelegt – mit schwerwiegenden Folgen.

Beckengurte sind eine Art Lebensversicherung für Fahrerinnen und Fahrer von großen Baumaschinen – wenn sie denn angelegt werden. Das zeigen Unfalluntersuchungen der BG BAU. Immer wieder stürzen Baumaschinen wie Radlader oder Bagger im Einsatz um. Die Bedienpersonen sind von den Unfallfolgen jeweils besonders schwer betroffen. 2021 verzeichnete die BG BAU insgesamt mehr als 20 Unfälle, bei denen eine Baumaschine oder ein Baufahrzeug umstürzten. Vier davon endeten für die Insassen tödlich. Keiner der vier tödlich Verunglückten war angeschnallt. Ob der Sicherheitsgurt angelegt ist oder nicht, ist entscheidend für den Ausgang eines solchen Unfalls. Denn der Unfallhergang läuft in der Regel immer nach demselben Muster ab:
 

Umgestürzter Bagger in Baugrube
An Böschungen oder Abhängen kann es schnell gefährlich werden
Bild: 1001slide - istock.com

Das Fahrzeug gerät ins Kippen und löst bei der Bedienperson einen Fluchtreflex aus. Die springt daraufhin in Panik aus der Maschine. Das schwere Baugerät stürzt dann auf die Flüchtenden – mit schlimmen Folgen. Das Herausspringen ist überhaupt nur dann möglich, wenn der Gurt nicht angelegt ist. Gleiches gilt für Personen, die aus der Fahrerkabine herausgeschleudert werden.

In neun von zehn Fällen nicht angeschnallt

Im Gegensatz zu den Drei-Punkt-Gurten bei Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr, die weithin akzeptiert sind, werden Rückhaltesysteme in Baumaschinen nachweislich kaum angelegt. Im Rahmen seiner Masterarbeit hatte eine Aufsichtsperson 144 Maschinenführerinnen und -führer gefragt, ob sie sich am Steuer ihrer Maschinen anschnallen. Nur 13 von ihnen antworteten, dass sie dies immer oder oft tun würden. Mehr als 90 Prozent der Befragten gaben an, nur gelegentlich, selten oder sogar nie angegurtet zu sein. Kontrollen auf Baustellen bestätigen dieses Bild. Etwa 85 Prozent der Bedienpersonen saßen nicht angeschnallt am Steuer. Und das, obwohl das Regelwerk eine eindeutige Sprache spricht, in der Ausbildung an den Maschinen keine Ausnahmen geduldet werden und die Verletzung der Gurtpflicht eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

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Nicht ohne Gurt

An der Ausstattung der Maschinen kann es nicht liegen. Selbst ältere Baujahre müssen in der Regel mit den wichtigsten Sicherheitseinrichtungen, bestehend aus Überrollbügel oder Umsturzschutz und Beckengurt, ausgerüstet sein. In der Bedienungsanleitung geben die Hersteller vor, dass die Benutzung eines Baggers oder Radladers nur mit angelegtem Gurt gestattet ist. Die Verantwortlichen im Unternehmen sollten es in der Betriebsanweisung genauso halten und die Gurtpflicht in der Unterweisung explizit ansprechen. Die Vorgaben der Unterweisungen nutzen wenig, wenn Vorgesetzte sich selbst nicht anschnallen. Führungskräfte sollten im Arbeitsalltag immer als Vorbild agieren, um zum Beispiel die Nutzung des Gurts im Unternehmen zu etablieren.

Schriftzug: Wann schnallst du's? Anschnallen rettet Leben! www.bau-auf-sicherheit.de/anschnallen
Aufkleben und anschnallen: Das rettet leben!
Bild: TVN CORPORATE MEDIA - BG BAU
Illustration zeigt einen Sicherheitsgurt, der geschlossen werden soll
Bild: Franziska Meyer - HAAS Publishing

Auf der Kippe

Wenn Radlader oder Bagger umstürzen, kommen dafür vielerlei Ursachen infrage. Oft wirken sie im Zusammenspiel:

  • Ungeeignete Bodenverhältnisse oder Wege
  • Unterschätzte Geländeneigungen
  • Zu geringe Sicherheitsabstände zu Baugrubenrändern und Böschungskanten
  • Verwendungs- und Einsatzgrenzen der Maschinen überschritten
  • Ungeeignete Einrichtungen und Anbaugeräte
  • Unangepasste Fahrweise und Fehlbedienung

Auf diese Unsicherheitsfaktoren müssen Unternehmen in der Gefährdungsbeurteilung sowie in der Betriebsanweisung zur Arbeit mit der Maschine und im Zuge der Unterweisung der Bedienpersonen eingehen.
Der Aufkleber zur Kampagne „Anschnallen rettet Leben!“ für die Fahrerkabine erinnert auch im Alltag an die Gurtpflicht.

9. Oktober 2023

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