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Zu den Flüssigkunststoffen zählen eine Reihe von bauchemischen Produkten, die als Abdichtungen, Bodenbeschichtungen und -vergütung sowie für den Korrosionsschutz eingesetzt werden. Ausgehärtet gelten sie als fugenlos wasserdicht, teils chemikalienbeständig, mechanisch belastbar und langlebig. Mit diesen Eigenschaften eignen sich Flüssigkunststoffe bestens für die Abdichtung von Dächern, zur Beschichtung von Kellerwänden, Parkdecks, Brücken oder industriellen Böden. Die bedeutendsten Flüssigkunststoffe sind:
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Das grundlegende Verarbeitungsprinzip ist bei allen Flüssigkunststoffen gleich: Sie werden flüssig aufgetragen und härten anschließend zu einer geschlossenen Schicht aus. In den meisten Fällen mischt man sie dafür aus zwei Komponenten zusammen. Kommt es dabei oder beim Auftragen zu Hautkontakt, kann das zu Reizungen oder gar Verätzungen führen. Zugleich kann sich eine Allergie bilden, die Betroffene in vielen Fällen zwingt, ihren Beruf aufzugeben.
Folgende Gesundheitsgefahren gehen von Flüssigkunststoffen aus:
Verantwortliche und Führungskräfte in Bauunternehmen müssen Flüssigkunststoffe in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Was ein Produkt zum Gefahrstoff macht, steht im jeweiligen Sicherheitsdatenblatt. Sie sind von Herstellern und Händlern der Produkte zu bekommen.
Gegen die festgestellten Gefährdungen sind wirkungsvolle Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Verarbeitung muss grundsätzlich mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) erfolgen – weitere Maßnahmen hängen vom Gefährdungsprofil des Flüssigkunststoffprodukts und von den jeweiligen Einsatzbedingungen ab:
Aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse wurden 2024 einzelne Inhaltsstoffe von Epoxidharzprodukten als reproduktionstoxisch eingestuft. Viele Bauchemikalienhersteller haben darauf reagiert und die Sicherheitsdatenblätter (SDB) angepasst. Für die Gefährdungsbeurteilung sind die aktualisierten SDB entscheidend.
Aus der Gefährdungsbeurteilung folgt die Betriebsanweisung, anhand der Beschäftigte im Umgang mit dem Flüssigkunststoff zu unterweisen sind. Nicht zu vergessen ist der Eintrag ins Gefahrstoffverzeichnis. Sollen PU-Produkte (Isocyanatgehalt > 0,1 Prozent) verarbeitet werden, müssen die Beschäftigten eine Schulung absolvieren.
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Für Beschäftigte, die mit Flüssigkunststoffen in Kontakt kommen, ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge angeraten. Diese bietet zum Beispiel der AMD der BG BAU an. Die BG BAU unterstützt Unternehmen außerdem mit der kostenlosen Gefahrstoffdatenbank WINGIS.
18. November 2025