Sicher arbeiten

Eine explosive Atmosphäre

Unsachgemäß verwendete lösemittelhaltige Bitumenprodukte führen immer wieder zu Explosionen und Bränden. Wasserbasierte Bitumenemulsionen sind eine sichere Alternative.

Lösemittelhaltige Bitumenprodukte bilden beim Bauen einen Risikofaktor, besonders wenn sie in Innenräumen eingesetzt werden. Typisch ist folgendes Unfallszenario: Im Kellergeschoss soll der Fußboden abgedichtet werden. Bevor dort am nächsten Tag die Bitumenbahnen verschweißt werden können, wird der Boden mit einer schnell trocknenden Bitumenhaftgrundierung gestrichen. Sie enthält Lösemittel und trocknet über Nacht ab. Am folgenden Tag kommt es zu Arbeitsbeginn, ausgelöst von einem Zündfunken, zur Explosion. Beschäftigte, die sich im Keller aufhalten, erleiden Verbrennungen und Schlimmeres.

Das ist leider kein Einzelfall, solche Unfälle treten immer wieder auf. Anstatt in Innenräumen Bitumenemulsionen auf Wasserbasis zu verwenden, werden lösemittelhaltige und damit leicht entzündbare Bitumenvoranstriche eingesetzt.

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Gefahr durch Lösemitteldämpfe

Warum kommt es zur Explosion? Bitumenanstriche auf Basis von Lösemitteln trocknen schneller, da die enthaltenen Lösemittel leicht flüchtig sind. Die entstehenden Dämpfe sind schwerer als Luft, reichern sich daher in Bodennähe an und bilden mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch. Ist der Raum nun noch wenig bis gar nicht belüftet, wie bei Kellern häufig der Fall, konzentrieren sich die Lösemitteldämpfe. Je höher die Umgebungstemperaturen, desto stärker neigen Lösemittel zum Verdampfen. Ein Funke genügt, um diese explosionsfähige Atmosphäre zu entzünden. Schnell besteht die Gefahr, dass sich der Brand ausdehnt und auf benachbarte Gebäude übergreift. Zündfunken entstehen leicht, etwa wenn das Licht im Keller eingeschaltet oder ein Netzstecker in die Kabeltrommel gesteckt wird.

„Leicht entzündbare, lösemittelhaltige Bitumenprodukte dürfen nicht in Innenräumen verwendet werden!“

Lösemittelhaltige Produkte erkennen

Um zu erkennen, ob Brandgefahr besteht, braucht es kein chemisches Fachwissen. Das Flammenpiktogramm auf dem Etikett des Gebindes zeigt auf den ersten Blick: Dieses Produkt ist entzündbar. Der dazugehörige Gefahrenhinweis „Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar“ (H-Satz* 225) kennzeichnet die Brandgefährdung näher. Die mit aufgedruckten Sicherheitshinweise (als P-Sätze bezeichnet) weisen auf Schutzmaßnahmen hin, wie etwa „Von Hitze/Funken/offener Flamme/ heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen!“. Mehr Informationen sind im Sicherheitsdatenblatt oder im Technischen Merkblatt zum Produkt enthalten oder über WINGIS online abrufbar. Darin findet sich im Fall lösemittelhaltiger Bitumenprodukte der deutliche Hinweis, dass die Anwendung nicht in Innenräumen erfolgen darf. Die Fachleute der BG BAU raten generell dazu, auf lösemittelhaltige Bitumenprodukte zu verzichten. Denn auch beim Einsatz im Freien drohen Gesundheits- und Umweltgefahren.

Gefahrstoffinformation auf dem Gebinde

Die H- und P-Sätze sind kurze Texte mit wichtigen Sicherheitsinformationen für die Kennzeichnung von Gefahrstoffen:

  • Die H-Sätze (englisch: hazard statements) beschreiben Gefährdungen (hazard), die von den chemischen Stoffen oder Gemischen ausgehen.
  • Die P-Sätze (englisch: precautionary statements) geben Sicherheitshinweise (precaution) im Umgang damit.


Mit der Gefährdungsbeurteilung Alternativen ermitteln

Wer meint, aus verschiedenen Gründen auf Bitumenprodukte mit Lösemittel angewiesen zu sein, ist verpflichtet, die mit der Nutzung verbundenen Risiken in einer Gefährdungsbeurteilung zu behandeln. Darin ist zu begründen, ob und warum kein weniger gefährlicher und weniger umweltschädlicher Stoff verwendet werden kann. Eine sichere Alternative stellen wasserbasierte Bitumenemulsionen dar. Sie brauchen zwar länger, um zu trocknen, haben aber für die Verarbeitung und die Umwelt Vorteile und sind schlichtweg sicherer. 

Weitere Informationen:

Überblick zu Gefahrstoffen am Bau

Das Gefahrstoff-Informationssystem der BG BAU: GISBAU

15. Juni 2022

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