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Mit den Arbeitsschutzprämien werden Zuschüsse für ausgewählte Geräte und Maschinen mit besonderen Eigenschaften in Bezug auf Arbeitsschutz gewährt. Ebenfalls werden Qualifikationsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefördert, um deren Kompetenzen im Bereich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu verbessern. Damit verfolgt die BG BAU im Schulterschluss mit den Mitgliedsunternehmen das Ziel, die Unfallzahlen zu senken und Berufskrankheiten entgegenzuwirken sowie den Gesundheitsschutz zu verbessern.
Auch für das Jahr 2020 wurde der Arbeitsschutzprämienkatalog wieder erweitert und neue, attraktive Arbeitsschutzprämien wurden hinzugefügt.
Unternehmen können Fördersummen auch über mehrere Jahre ansparen. Bei Unternehmen mit Beiträgen von 100 Euro bis 250 Euro ist das Ansparen der Fördersummen über bis zu fünf Jahre möglich, bei Unternehmen mit Beiträgen ab 250 Euro über drei Jahre. Je nach Beitrag steht insgesamt eine Fördersumme von 100 Euro bis 20.000 Euro pro Jahr zur Verfügung.
Individuelle Informationen für Ihr Unternehmen unter:
Tel.: 0231 54311007
E-Mail: arbeitsschutzpraemien@bgbau.de
Förderfähig sind unter anderem folgende Produkte:
Förderfähiger Anteil der Anschaffungskosten: 25%, max. 400 Euro
Förderfähiger Anteil der Anschaffungskosten: 25%, max. 400 Euro
Auf Seite 26 der BG BAU aktuell 1/2020 - Fassung AUSBAU - hat sich ein Fehler eingeschlichen: Dort heißt es, die Arbeitsschutzprämie „Staubschutztür als faltbare Ein-Kammer-Schleuse“ würde mit 25 Prozent oder 50 Prozent gefördert. Diese Angabe ist fehlerhaft.
Dazu ist klarzustellen: Die BG BAU fördert diese Arbeitsschutzprämie ausschließlich mit 25 Prozent der Anschaffungskosten und bis zu maximal 400 Euro. Bitte entschuldigen Sie diesen Fehler.
Förderfähiger Anteil der Anschaffungskosten: 25%, max. 1.500 Euro
Förderfähiger Anteil der Anschaffungskosten je nach Modell: 25% oder 50%, max. 500 Euro oder 1.500 Euro
Förderfähiger Anteil der Anschaffungskosten: 50%, max. 300 Euro
Förderfähiger Anteil der Anschaffungskosten: 50%, max. 400 Euro
Förderfähiger Anteil der Anschaffungskosten: 50%, max. 450 Euro
Förderfähiger Anteil der Anschaffungskosten: 50%, max. 400 Euro
Pro Schulung max. 50 Euro (theoretische Schulung) oder max. 100 Euro (praktische Schulung)
Förderfähiger Anteil der Anschaffungskosten: 50%, max. 500 Euro
22. Januar 2024