Schwerpunkt

Chefsache – Arbeitsschutz erfolgreich organisieren

Die Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb ist Chefsache. Dazu gehört, die Voraussetzungen für ein sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten zu schaffen.

Die grundsätzliche Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt bei den Unternehmerinnen und Unternehmern. Unterstützt werden sie dabei von ihren Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie den Verantwortlichen des staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzes. Zur Orientierung und Wahrung der Rechtssicherheit haben der Staat und die Berufsgenossenschaften Vorschriften und Regeln erlassen – denen wichtige Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen zugrunde liegen.
 

Zu den Eckpfeilern des Arbeitsschutzes im Unternehmen gehören:


Gefährdungsbeurteilung
Unternehmerinnen und Unternehmer sind verpflichtet, die Gefährdungen aller Beschäftigten bei der Arbeit zu ermitteln und zu beurteilen. Daraus leiten sie die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen ab und überprüfen deren Wirksamkeit.Gefährdungen durch psychische Belastungsfaktoren gehören ausdrücklich mit dazu.

Unterweisung
Damit die Beschäftigten die Gefährdungen am Arbeitsplatz und die im Unternehmen festgelegten Sicherheitsmaßnahmen kennen, werden sie unterwiesen – und zwar bevor sie ihre Tätigkeit anfangen und danach mindestens einmal jährlich. Der Inhalt der Unterweisung wird schriftlich festgehalten. Bei persönlichen Schutzausrüstungen wie Atemschutzmasken oder Schutzanzügen muss das Anlegen oder Anziehen eingeübt werden.

Betriebsanweisung
Unternehmerinnen und Unternehmer erstellen eine schriftliche Betriebsanweisung. In ihr wird erfasst, welche Gefahren bestehen und welche Schutzmaßnahmen dagegen ergriffen werden. Sie zeigt außerdem auf, wie die Beschäftigten sich im Notfall verhalten sollen.

Sicherheitsbeauftragte
Ab einer Betriebsgröße von 20 Beschäftigten werden Sicherheitsbeauftragte bestellt. Sie unterstützen Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Zahl der Sicherheitsbeauftragten hängt von der Beschäftigtenzahl und den Unfall- und Gesundheitsgefahren ab, die im Unternehmen bestehen.

Notfallorganisation
Für den Notfall gilt es, Schutzmaßnahmen zu treffen. Dazu gehören Pläne für die Erste Hilfe und die Brandbekämpfung sowie für Rettungsketten.

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte unterstützen bei allen Fragen hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Dies gilt selbst bei Unternehmen, die nur eine Person beschäftigen. Auch hier muss zur Unterstützung eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und eine Betriebsärztin oder ein Betriebsarzt hinzugezogen werden. Die BG BAU bietet mit dem AMD der BG BAU GmbH und der BfGA verschiedene Modelle der Betreuung an. Für die Beschäftigten gibt es, abhängig von der Gefährdung, die Pflicht-, Angebots- sowie Wunschvorsorge.

Prüfung von Arbeitsmitteln/überwachungsbedürftigen Anlagen
Die Betriebssicherheitsverordnung ist eine staatliche Vorschrift. Sie regelt Maßnahmen, die ein Betrieb bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu treffen hat. Der Regelungsbereich ist dabei sehr weit: vom Hammer über Elektrogeräte bis hin zum Bagger. Zu den Pflichten gehört etwa die Maßnahme, zu ermitteln, ob Arbeitsmittel prüfpflichtig sind und welche Art der Prüfung zu festgelegten Fristen vorzunehmen ist.  

Arbeitsschutzausschuss
Für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten besteht die Pflicht, einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) einzurichten. In ihm vertreten sind der Betriebsrat sowie Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte, sie beraten vierteljährlich zu Fragen rund um den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung.

Pflichtübertragung
Unternehmerinnen und Unternehmer können die Pflichten auf weitere Führungskräfte im Unternehmen übertragen – am besten schriftlich. Sie müssen allerdings dafür sorgen, dass diejenigen, denen sie die Pflichten übertragen haben, diese auch umsetzen können. Die grundlegende Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bleibt bei den Unternehmerinnen und Unternehmern.

Die BG BAU unterstützt Sie!
Die BG BAU unterstützt Unternehmen bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe durch eine Vielzahl von Präventionsleistungen. So werden beispielsweise in den Branchenregeln wichtige Hilfestellungen gegeben, wie staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen konkret anzuwenden sind. Die „Bausteine“ der BG BAU, die auch als App erhältlich sind, vermitteln die wichtigsten Informationen auf einen Blick. Die Online-Anwendungen „Gefährdungsbeurteilung“ der BG BAU bieten eine Unterstützung für verschiedene Gewerke zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung.
 

Weitere Informationen:
Bausteine
Vorschriften und Regeln
Gefährdungsbeurteilung

Oder rufen Sie unsere Präventionshotline an
Tel.: 0800 8020100

22. Januar 2024

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