Gut versichert

So geht's: Lohnnachweis einreichen

Meine Unternehmen und die BG BAU - Teil 4 der Serie "So geht's".

Mit unserer Serie „So geht’s“ unterstützen wir Sie bei Aufgaben, die Sie als Bau- oder Reinigungsunternehmen in Kontakt mit Ihrer Berufsgenossenschaft bringen. Nachdem es im letzten Teil der Serie um das Anfordern von Unbedenklichkeitsbescheinigungen ging, erläutern wir heute, wie der Lohnnachweis funktioniert.

Illustration Ablauf eines elektronischen Lohnnachweises.
Bild: Franziska Mayer - HAAS Publishing
Illustration eines Lautsprechers mit Briefen.
Bild: Julien Eichinger - stock.adobe.com

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  • Der Lohnnachweis ist die Grundlage für die Berechnung Ihres jährlichen Beitrags zur gesetzlichen Unfallversicherung. Hierfür werden Daten zu den Arbeitsentgelten, der Anzahl der Beschäftigten und den geleisteten Arbeitsstunden benötigt. Wurden im Meldejahr keine Personen im Unternehmen beschäftigt, ist kein Lohnnachweis nötig.

  • Der Lohnnachweis kann nur in elektronischer Form übermittelt werden. Mitgliedsunternehmen müssen zunächst ihre Stammdaten bei der BG BAU abrufen und überprüfen. Dies dient der Voranmeldung des Lohnnachweises und verhindert Fehler bei der Datenverarbeitung. Dabei sollten Unternehmen auf die korrekte Zuordnung der Gefahrtarifstelle achten und diese bei Bedarf anpassen. Es empfiehlt sich, die Stammdaten zu Beginn eines Meldejahres abzurufen.

  • Die Stammdaten rufen Sie per Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal ab. Sie benötigen hierfür:
    • die Betriebsnummer der BG BAU (14066582),
    • die 15-stellige Unternehmensnummer Ihres Unternehmens sowie
    • Ihre PIN. Diese finden Sie in den Aufnahmeunterlagen zur BG BAU oder in unserem Unternehmensportal „meine BG BAU“. Sie können jederzeit die PIN neu anfordern.

  • Der Lohnnachweis muss immer bis zum 16. Februar des Folgejahres übermittelt werden. Für das Meldejahr 2025 ist dies der 16. Februar 2026. Er muss technisch auf die gleiche Weise wie der Stammdatenabruf erfolgen: entweder über ein Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal.

  • In diesem Fall wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Sie erhalten zunächst eine Anhörung mit einer Frist von 14 Tagen, um den elektronischen Lohnnachweis vollständig zu übermitteln. Erhält die BG BAU weiterhin keine Meldung, kann ein Bußgeld festgesetzt werden. Die Höhe der Arbeitsentgelte wird dann von der BG BAU geschätzt.

  • • Unternehmensnummer bei der BG BAU (15 Ziffern)
    • Betriebsnummer Ihres Unternehmens oder die Betriebsnummer der Stelle, die die Abrechnung durchführt (zum Beispiel Steuerberaterin oder Steuerberater)
    • Betriebsnummer der BG BAU (14066582)
    • Bezogen auf das Meldejahr und die anzuwendenden Gefahrtarifstellen:

    • Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
    • Geleistete Arbeitsstunden
    • Anzahl der zu meldenden Versicherten

18. November 2025

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