Der von Ihnen verwendete Browser wird von der BG BAU nicht mehr unterstützt. Es kann daher auf der BG BAU Website zu Darstellungsfehlern kommen.
Mit unserer Serie „So geht’s“ unterstützen wir Sie bei Aufgaben, die Sie als Bau- oder Reinigungsunternehmen in Kontakt mit Ihrer Berufsgenossenschaft bringen. Nachdem es im letzten Teil der Serie um die Meldung von Arbeits- oder Wegeunfällen ging, erläutern wir heute, was eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) ist und wie man sie von der BG BAU erhält.
Teilen Sie uns mit, was Ihnen am Unternehmensmagazin BG BAU aktuell gefällt und was wir aus Ihrer Sicht besser machen können.
Nehmen Sie an unserer Umfrage teil!
Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen oder als Subunternehmen arbeiten wollen, müssen häufig eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen. Diese Bescheinigungen werden etwa von den gesetzlichen Krankenkassen, dem Finanzamt oder der gesetzlichen Unfallversicherung und damit auch der BG BAU ausgestellt.
Die UB gibt in erster Linie Auskunft darüber, dass ein Unternehmen seine Zahlungspflichten gegenüber der ausstellenden Organisation erfüllt hat. Das ist wichtig, weil Hauptunternehmer dafür haften, wenn Subunternehmer ihre Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht vollständig zahlen. Mit Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UBen) können Sie diese Haftungsrisiken minimieren. Hierfür müssen die vorliegenden UBen aber echt sein und korrekte Angaben enthalten (siehe Infografik).
Eine UB ist bis zu sechs Monate gültig. Das genaue Gültigkeitsdatum ist auf der Bescheinigung angegeben.
Wichtig: Um für ausstehende Zahlungen des Nachunternehmens nicht in Haftung genommen zu werden, muss der gesamte Zeitraum der Zusammenarbeit ab Auftragsvergabe durch gültige UBen abgedeckt sein – und zwar lückenlos.
Praktisch: Mit dem UB-Abo der BG BAU erhalten Unternehmen jeden Monat automatisch eine neue Bescheinigung. Die Abo-Option lässt sich einfach beim Bestellen einer UB über das Onlineportal „meine BG BAU“ auswählen.
Die UB enthält Informationen über:
Eine UB für Ihr Unternehmen können Sie telefonisch oder online beantragen:
Als Hauptunternehmer können Sie auch UBen eines Nachunternehmens anfordern, sofern Ihnen eine Vollmacht hierfür vorliegt:
Tipp: Fordern Sie die Vollmacht am besten bereits bei der Vertragsanbahnung an.
11. August 2025