DGUV Information 215-123: Inklusion im Betrieb - Handlungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen. Auf dem Titelbild: Ein Mitarbeiter im Rollstuhl befindet sich im Foyer eines Unternehmens,  auf dem Weg zum Fahrstuhl.
Bild: DGUV
Infomedien

Inklusion leben

Hinweise und Anregungen, wie sich Inklusion etablieren und für den Unternehmenserfolg nutzen lässt.

Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zeigen, dass beinahe 90 Prozent der Schwerbehinderungen auf Erkrankungen zurückzuführen sind, die im Verlauf des Erwerbslebens auftreten.

Aus demografischen, sozial- und beschäftigungspolitischen Gründen ist es notwendig, die Teilhabe betroffener Menschen am ersten Arbeitsmarkt zu sichern. Oftmals stoßen Betroffene dabei auf Barrieren, die sich jedoch abbauen lassen.

Die neue DGUV Information 215-123 „Inklusion im Betrieb“ zeigt insbesondere kleineren und mittleren Unternehmen Wege, wie sie Inklusion umsetzen können. Denn sie hilft, qualifizierte Arbeitskräfte langfristig zu binden.

Die Aufsichtsperson Denny Hillert zeigt anhand einer Melone wie gut ein Schutzhelm den Kopf schützt. Sein Oberkörper ist auf ein Smartphone montiert.
Bild: Jan-Peter Schulz, Roman Samokhin - stock.adobe.com

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Die Aufsichtsperson der BG BAU, Meister Denny, gibt Tipps zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf dem Bau.
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7. Dezember 2023

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