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Ab dem 1. Januar 2024 sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in digitaler Form anzuzeigen. Dies fordert die Novellierung der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV). Im Rahmen einer Übergangsfrist bis Ende 2027 kann die Anzeige noch mit den bekannten Formularen abgegeben und damit auch in Papierform per Post verschickt werden. Die Neuerungen umfassen auch weitere Meldeinhalte wie etwa:
Verwenden Sie die aktuellen Formulare.
7. Dezember 2023