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Ab dem 1. Januar 2024 sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in digitaler Form anzuzeigen. Dies fordert die Novellierung der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV). Im Rahmen einer Übergangsfrist bis Ende 2027 kann die Anzeige noch mit den bekannten Formularen abgegeben und damit auch in Papierform per Post verschickt werden. Die Neuerungen umfassen auch weitere Meldeinhalte wie etwa:
Verwenden Sie die aktuellen Formulare.
Arbeitsunfälle wurden der BG BAU 2022 gemeldet. Fällt eine Person durch einen Unfall bei der Arbeit mehr als drei Tage aus oder kommt es gar zu einem tödlichen Unfall, müssen Unternehmen die BG BAU darüber informieren.
7. Dezember 2023