In Kürze

Digitale Unfallmeldung ab 2024

Ab dem 1. Januar 2024 sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in digitaler Form anzuzeigen. Meldepflichtig sind alle Unfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen führen oder tödlich verlaufen sind.

Ab dem 1. Januar 2024 sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in digitaler Form anzuzeigen. Dies fordert die Novellierung der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV). Im Rahmen einer Übergangsfrist bis Ende 2027 kann die Anzeige noch mit den bekannten Formularen abgegeben und damit auch in Papierform per Post verschickt werden. Die Neuerungen umfassen auch weitere Meldeinhalte wie etwa:

  1. Bei Angaben zum Geschlecht sind nun die Einträge „divers“ und „keine Angabe“ möglich.
  2. Es wird gefragt, ob der Unfall während einer Homeoffice-Tätigkeit eingetreten ist.
  3. Die Angabe, ob eine geringfügige Beschäftigung vorliegt, ist auswählbar.
  4. Ist ein Gewaltereignis die Ursache, kann dies angegeben werden. Die bekannten Formulare wurden bereits im Oktober 2023 um die Meldeinhalte 1 und 2 ergänzt. 


Verwenden Sie die aktuellen Formulare.

Illustration mit Blaulicht, welches blinkt. Daneben steht die Zahl 99380.
Bild: Carolin Etzold, HAAS Publishing GmbH

99.380

Arbeitsunfälle wurden der BG BAU 2022 gemeldet. Fällt eine Person durch einen Unfall bei der Arbeit mehr als drei Tage aus oder kommt es gar zu einem tödlichen Unfall, müssen Unternehmen die BG BAU darüber informieren.
 

7. Dezember 2023

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