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Der Winter bringt aufgrund der jahreszeitlichen Witterungseinflüsse deutlich begünstigende Bedingungen für die Gefährdung von Beschäftigen mit sich. Insbesondere nicht sicher begehbare Arbeitsplätze und Verkehrswege infolge von Nässe oder Kälte sind ein erheblicher Faktor, der die sowieso schon hohen Zahlen von Stolpern, Stürzen und Ausrutschen noch verstärkt. Außerdem kann die Kältebelastung bei den Beschäftigten zu körperlicher und geistiger Leistungsminderung führen, was nach meiner Ansicht oftmals nicht genügend berücksichtigt wird.
Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber verantwortlich, sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen – auch im Winter. Die Praxis, insbesondere auf komplexen Baustellen mit mehreren Arbeitgebern, ist leider oftmals eine andere. Im eigenen Direktionsbereich haben wir sehr gute Erfahrungen mit den internen Koordinationen der einzelnen beteiligten Arbeitgeber gemacht. In anderen Konstellationen der Zusammenarbeit und bei gemeinsam genutzten Arbeits- und Verkehrswegen sind gemäß Baustellenverordnung auch die Bauherren beziehungsweise Auftraggeber gefordert.
Um die Beschäftigten vor jahreszeitlichen Gesundheitsgefahren zu schützen, ist das Bereitstellen von geeigneter Schutzausrüstung, also Winterschutzkleidung, selbstverständlich. Neben den klassischen „Winterkleidungen“ haben sich Schlauchschals, Sturmhauben und Thermohandschuhe bewährt. Auch sollten Unterkünfte unbedingt über die Möglichkeit verfügen, Kleidung und Schuhe zu trocknen.
Isocyanate, die wesentlichen Ausgangsstoffe von Polyurethanen (PU) die als Bestandteil von PU-Schaum kaum aus dem Alltag am Bau wegzudenken sind, dürfen ab dem 24. August 2023 nur noch von geschultem Personal verwendet werden.
Zur Isocyanate-Schulung informieren und anmelden.
19. Mai 2025