Aus der Praxis für die Praxis

Stimmen aus der Selbstverwaltung der BG BAU: Björn Kass

Im Interview: Björn Kass, Arbeitgebervertreter, PORR GmbH & Co. KGaA, spricht über Gefährdungen auf Baustellen im Winter.

Herr Kass, warum drohen im Winter auf der Baustelle mehr Unfälle als sonst?

Der Winter bringt aufgrund der jahreszeitlichen Witterungseinflüsse deutlich begünstigende Bedingungen für die Gefährdung von Beschäftigen mit sich. Insbesondere nicht sicher begehbare Arbeitsplätze und Verkehrswege infolge von Nässe oder Kälte sind ein erheblicher Faktor, der die sowieso schon hohen Zahlen von Stolpern, Stürzen und Ausrutschen noch verstärkt. Außerdem kann die Kältebelastung bei den Beschäftigten zu körperlicher und geistiger Leistungsminderung führen, was nach meiner Ansicht oftmals nicht genügend berücksichtigt wird.
 

Wer ist dafür verantwortlich, dass die Wege auf der Baustelle im Winter geräumt werden?

Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber verantwortlich, sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen – auch im Winter. Die Praxis, insbesondere auf komplexen Baustellen mit mehreren Arbeitgebern, ist leider oftmals eine andere. Im eigenen Direktionsbereich haben wir sehr gute Erfahrungen mit den internen Koordinationen der einzelnen beteiligten Arbeitgeber gemacht. In anderen Konstellationen der Zusammenarbeit und bei gemeinsam genutzten Arbeits- und Verkehrswegen sind gemäß Baustellenverordnung auch die Bauherren beziehungsweise Auftraggeber gefordert.
 

Sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten im Winter spezielle Kleidung zur Verfügung zu stellen?

Um die Beschäftigten vor jahreszeitlichen Gesundheitsgefahren zu schützen, ist das Bereitstellen von geeigneter Schutzausrüstung, also Winterschutzkleidung, selbstverständlich. Neben den klassischen „Winterkleidungen“ haben sich Schlauchschals, Sturmhauben und Thermohandschuhe bewährt. Auch sollten Unterkünfte unbedingt über die Möglichkeit verfügen, Kleidung und Schuhe zu trocknen.

Rückseite einer Dose mit Infos und Verwendungshinweisen, bei der der Satz "Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen" mit einem blauen Rahmen hervorgehoben ist.
Bild: Klaus Kersting - BG BAU

Isocyanate im PU-Schaum: Sind Sie vorbereitet?

Isocyanate, die wesentlichen Ausgangsstoffe von Polyurethanen (PU) die als Bestandteil von PU-Schaum kaum aus dem Alltag am Bau wegzudenken sind, dürfen ab dem 24. August 2023 nur noch von geschultem Personal verwendet werden. 

Zur Isocyanate-Schulung informieren und anmelden.

 

7. Dezember 2023

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