Illustration eines Bauarbeiter mit Schutzhelm und Winterjacke, der ein Klemmbrett hält. Er steht auf einer mit Schnee bedeckten Baustelle.
Bild: Franziska Mayer - HAAS Publishing GmbH, Serhii - stock.adobe.com, Halfpoint - stock.adobe.com
Schwerpunkt

Arbeiten im Winter: So schützen Sie ihre Beschäftigten

Der Winter ist auf Baustellen eine Herausforderung: Kälte, Schnee und kürzere Tage erhöhen die Unfallgefahr und stellen die Gesundheit der Beschäftigten auf die Probe. Diese Maßnahmen helfen, um die Sicherheit auf der Baustelle zu gewährleisten.

 

Arbeitsplätze und Wege winterfest machen

Im Winter sind Glätte und Dunkelheit die Hauptursachen für erhöhte Unfallrisiken. Schnee, Eis, Nässe und heruntergefallene Blätter können zu Rutschgefahr und Stürzen führen. Um Unfälle zu vermeiden, sollten folgende Hinweise beachtet werden:

Räumen und Streuen

Sorgen Sie dafür, dass Verkehrswege und Arbeitsplätze frei von Laub, Schnee und Eis sind, um Stolper- und Absturzunfälle zu verhindern. Vergessen Sie nicht, auch Gerüste schnee- und eisfrei zu halten. Flächen, die nicht durchbruchsicher sind, wie zum Beispiel Lichtbänder, müssen trotz Schnee oder heruntergefallener Blätter gut erkennbar und gesichert sein. Eine häufiges Problem auf Baustellen ist außerdem der Matsch. Damit es hier gerade bei Tauwetter zu keinen Unfällen durch den rutschigen Boden kommt, hilft konsequentes Räumen, Streuen, etwa mit Sand oder Kies, und – falls nötig – das Auslegen von rutschhemmenden Matten.
 

Illustration einer Warnleuchte neben einer Schneeflocke.
Bild: Franziska Mayer - HAAS Publishing GmbH, Bildgigant - stock.adobe.com

Beleuchtung

Aufgrund der kürzeren Tage ist ausreichende Beleuchtung entscheidend. Stellen Sie sicher, dass alle Verkehrswege und Arbeitsplätze gut beleuchtet sind, um Gefahren erkennbar und sicheres Arbeiten möglich zu machen.

Sicherheit von Geräten und Arbeitsstoffen

Achten Sie darauf, dass Arbeitsgeräte und Fahrzeuge frei von Schnee und Eis sind. Überprüfen Sie, ob Materialien, Werkzeuge und Arbeitsstoffe bei frostigen Temperaturen sicher verwendet und verarbeitet werden können.

Illustration eines Lautsprechers mit Briefen.
Bild: Julien Eichinger - stock.adobe.com

Der Newsletter der BG BAU

Mit dem Newsletter der BG BAU erhalten Sie alle wichtigen Meldungen und aktuelle Informationen zum Thema Arbeitsschutz per E-Mail – so etwa auch Hinweise zu neuen Arbeitsschutzprämien und Seminarangeboten.

Jetzt abonnieren!

 

Auf Extremwetterlagen vorbereitet sein

Stürme und Starkregen können die Arbeitssicherheit beeinträchtigen. Durch den Klimawandel treten solche extremen Wetterereignisse häufiger auf. Beachten Sie:

Vor dem Sturm

Informieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über das richtige Verhalten bei Sturmwarnungen und weisen Sie sie auf geschützte Aufenthaltsbereiche hin.

Sicherung von Material

Überprüfen Sie, ob Materialien, Gegenstände und Arbeitsmittel sturmsicher sind, und befestigen Sie sie gegebenenfalls.

Nach dem Sturm

Nach einem Sturm müssen Gebäude, Gerüste und Materialien auf mögliche Schäden überprüft werden.
 

Illustration eines Blitzes und eines Mehrfamilienhauses mit Baukränen vor dem Hintergrund des Nachthimmels, wo man Blitze am Himmel sehen kann.
Bild: Franziska Mayer - HAAS Publishing GmbH, StockMediaProduction - stock.adobe.com

Beschäftigte vor Kälte schützen

Kälte beeinträchtigt die körperliche Leistungsfähigkeit, die Aufmerksamkeit und das Reaktionsvermögen und kann somit die Unfallgefahr erhöhen. Bei starker Abkühlung kann es darüber hinaus zu Erfrierungen an den Extremitäten kommen – besonders gefährdet sind Nase, Kinn, Ohrmuscheln, Finger und Zehen. Noch größer ist die Gefährdung, wenn es nicht nur kalt, sondern auch feucht und windig ist. Ab einer Temperatur von minus fünf Grad Celsius muss mit erhöhter Gesundheitsgefährdung gerechnet werden. Mit folgenden Maßnahmen schützen Sie Ihre Beschäftigten:

Geeignete Kleidung

Stellen Sie mehrschichtige Kleidung bereit – zum Beispiel aus wärmenden und feuchtigkeitstransportierenden Materialien für Innenschichten sowie aus wind- und wasserdichten Materialien für die Außenschicht. Denken Sie auch an warme Schuhe, Handschuhe sowie Kopfschutz und stellen Sie Taschenwärmer oder andere externe Wärmequellen zur Verfügung. Ermöglichen Sie, dass nasse Kleidung gewechselt werden kann.

Individuelle Faktoren berücksichtigen

Beachten Sie individuelle Faktoren der Beschäftigten wie Körpergewicht und chronische Erkrankungen, da diese die Widerstandsfähigkeit oder Durchblutung bei Arbeiten in der Kälte herabsetzen können. Auch Rauchen hat einen ähnlichen Effekt.

Art der Tätigkeit berücksichtigen

Bei Kälte sinken das Feingefühl und die Fingerfertigkeit. Bestimmte Arbeiten wie Wischen oder Schrauben per Hand können schlechter durchgeführt werden. Vibrationen führen zusätzlich dazu, dass das Feingefühl abnimmt.
 

Illustration eines Bauarbeiters, der mit Schutzhelm und Warnweste im Schnee vor einem Lkw-Kran  steht.
Bild: Franziska Mayer - HAAS Publishing GmbH, ads861 - stock.adobe.com

Pausen im Warmen

Stellen Sie beheizte Pausenräume und Toiletten zur Verfügung und planen Sie regelmäßige Pausen im Warmen ein, damit sich die Beschäftigten aufwärmen können. Bei Temperaturen von minus fünf bis minus 15 Grad Celsius sollte maximal 90 Minuten am Stück draußen gearbeitet werden.

Sichtbarkeit

Stellen Sie sicher, dass Beschäftigte im Verkehrsbereich gut sichtbar sind. Verwenden Sie Warnkleidung mit reflektierenden Streifen und grellen Farben. Sie sollte mindestens der Klasse 2, besser der Klasse 3 entsprechen.
 

Illustration eines Weckers und eines Handwerkers, der mit Kaffee und belegtem Brot Pause macht.
Bild: Franziska Mayer - HAAS Publishing GmbH, Aycatcher - stock.adobe.com
Illustration eines Paragraf-Zeichens mit Schneeflocke.
Bild: Franziska Mayer - HAAS Publishing GmbH

Was gilt rechtlich? 

Die dargestellten Empfehlungen und Tipps sollen es ermöglichen, auch im Winter sicher und gesund zu arbeiten. Nicht alles, was wir empfehlen, ist dabei verpflichtend vorgeschrieben. Dennoch gibt es einen harten rechtlichen Kern, den Sie kennen sollten:

  • Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber hat eine Verkehrssicherungspflicht und muss dafür sorgen, dass die Wege im Betrieb sowie auch auf der Baustelle unter anderem von Schnee und Eis freigehalten, ausreichend beleuchtet und gegen Sturmschäden gesichert werden.
  • Laut der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 ist für Pausen- und Sanitärräume eine Mindesttemperatur von 21 Grad vorgeschrieben.
  • Gemäß § 2 (3a) Straßenverkehrsordnung gilt in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht: Bei winterlichen Verhältnissen wie Eis und Schnee darf nur mit Winterreifen gefahren werden.

 

Sicher unterwegs bei schlechter Witterung

Bei winterlichen Verhältnissen steigt die Gefahr, einen Unfall zu erleiden – nicht nur zu Fuß, sondern auch mit einem Fahrzeug. Das betrifft sowohl den Weg zur Arbeit und von der Arbeit nach Hause als auch Fahrten, die während der Arbeitszeit stattfinden – etwa mit der Schneeräummaschine auf dem Kundenparkplatz oder mit dem Poolfahrzeug auf dem Weg zum Großhandel. Zunächst sollten Sie alle Ihre Firmenfahrzeuge frühzeitig auf winterliche Verhältnisse vorbereiten. Das bedeutet:

  • Ziehen Sie Winterreifen auf und achten Sie darauf, dass die empfohlene Mindestprofiltiefe von vier Millimetern nicht unterschritten wird.
  • In bergigen Gegenden mit viel Schneefall kann es sinnvoll sein, Schneeketten in den Fahrzeugen mitzuführen.
  • Verwenden Sie Wischwasser mit Frostschutzmittel und achten Sie darauf, dass die Wischerblätter nicht abgenutzt sind.
  • Statten Sie Ihre Fahrzeuge mit Eiskratzer und Schneebesen aus.
  • Achten Sie auf funktionierende Lichtanlagen und lassen Sie diese, falls nötig, instand setzen.
Das ist das Logo zur Digitalen Gefährdungsbeurteilung.
Bild: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU

Jetzt für 30 Gewerke!

Mit der Web-App DigitGB Gefährdungsbeurteilungen einfach und schnell online durchführen.

Erfahren Sie mehr!

Die technische Ausstattung ist allerdings nur ein Faktor, um bei winterlichen Verhältnissen mit mehr Grip, besserer Sicht und damit möglichst sicher unterwegs zu sein. Ein weiterer wichtiger Faktor ist das Verhalten der Fahrerinnen und Fahrer. Eiskratzer, Schneeketten oder Licht helfen nichts, wenn sie nicht auch genutzt werden. Sie sollten Ihre Beschäftigten daher unbedingt zum Thema „Fahren im Winter“ unterweisen. In eine solche Unterweisung gehören auch Hinweise zu einem angepassten Fahrstil:

  • Fahren Sie aufmerksam, vorausschauend und planen Sie mehr Zeit ein.
  • Verringern Sie bei Glätte die Geschwindigkeit und vermeiden Sie ruckartige Lenkbewegungen.
  • Sollte das Fahrzeug ins Schleudern geraten: Bremsen Sie nicht direkt, sondern versuchen Sie zunächst leicht gegenzulenken und das Fahrzeug so zu stabilisieren.
  • Nutzen Sie bei Automatikautos nicht den Sportmodus, damit Sie bei glattem Untergrund mehr Traktion haben und die Reifen nicht durchdrehen oder das Fahrzeug ausbricht.
  • Bei vereister Fahrbahn oder Eisregen sollten Sie eine Fahrt erst gar nicht antreten oder diese unterbrechen, wenn Sie schon unterwegs sind.
Illustration von zwei Männern, die eine Besprechung auf einer Baustelle haben. Sie tragen alle einen Schutzhelm.
Bild: Franziska Mayer - HAAS Publishing GmbH, Quality Stock Arts - stock.adobe.com

Ist das Personal über die Gefahren im Winter informiert?

Wenn alle im Unternehmen über die Gefahren im Winter und geeignete Maßnahmen, diesen zu begegnen, informiert sind, ist das eine gute Grundlage, um Unfälle zu vermeiden. Vermittelt werden kann dieses Wissen über rechtzeitige Unterweisungen. Wichtig ist dabei auch, Verantwortliche für das Schneeräumen oder das Streuen von Sand und Salz zu bestimmen. Wer kontrolliert am Morgen, ob alles für den Arbeitstag vorbereitet ist? Außerdem sollten Sie Ihre Beschäftigten ermutigen, „Stopp“ zu sagen, falls die Wetterverhältnisse so schlecht sind, dass ein sicheres Arbeiten nicht mehr möglich ist. Und zu guter Letzt gilt auch im Winter: Leben Sie die gemachten Sicherheitsvorgaben selbst vor, denn nur dann sind sie glaubhaft und werden befolgt.

7. Dezember 2023

Artikel teilen
Folgen Sie uns auch auf