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Es sind Sekundenbruchteile, in denen es kracht und ohne Vorwarnung Fertigteile wie Treppenläufe, Wandscheiben oder Deckenelemente plötzlich herabstürzen oder umkippen. Wird jemand beim Transport oder bei der Montage getroffen, hat der Unfall häufig schlimme Folgen. Untersuchungen zeigen: Wer im Radius der mitunter tonnenschweren fallenden Lasten steht, kann von Glück sagen, wenn er mit dem Leben davonkommt. Etwa 30 Prozent aller Unfälle mit umstürzenden Fertigteilen führen zu schwersten Verletzungen oder enden gar tödlich. Die Analysen machen aber auch deutlich, dass solche Unfälle fast immer hätten verhindert werden können.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Fertigteilen und Halbfertigteilen. Letztere müssen endmontiert werden. Dafür liefert der Hersteller eine Montageanleitung. Unternehmende erstellen auf Basis dieser Anleitung eine Montageanweisung. Das gibt die DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“, Paragraf 4 „Anweisungen“ vor.
Beim Transport, bei der Lagerung und beim Einbau von Fertigbauteilen sind grundlegende Regeln sowie auch spezifische Vorgaben der Hersteller einzuhalten. Äußere Einflüsse wie Windlasten oder die Bodenbeschaffenheit müssen Verantwortliche ebenfalls auf dem Zettel haben und in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen.
Fehlerquellen, die Unfällen mit kippenden Bauteilen vorausgehen, gibt es zuhauf. Bereits beim Be- und Entladen sowie beim Transport kann unsachgemäße Handhabung zur Beschädigung der Bauteile führen. Das fällt möglicherweise zunächst gar nicht auf. Wird das Bauteil später am Kran angeschlagen oder eingebaut, ist es durch den Lade- oder Transportschaden instabil und bricht oder reißt – mit teils fatalen Folgen. Denn bei beschädigten Bauteilen besteht immer das Risiko, dass sie bei den nachfolgenden Arbeiten kollidieren oder durch übermäßige Belastung kollabieren und Anschlagmittel oder -punkte wie Transportösen ausreißen.
Nach dem Abladen müssen Bauteile, nicht selten infolge gestörter Bauabläufe, zwischengelagert werden. Falsch abgestellt, birgt selbst der ruhende Zustand Risiken für Material und Stabilität. Maßgebend dafür sind wiederum die Angaben des Herstellers zur Lagerung. Auch der Lagerplatz an sich, ob geplant oder nicht, sollte entsprechende Anforderungen erfüllen und vor allem dem Baugeschehen nicht im Weg stehen. Sind die Bauteile heil an Ort und Stelle eingebaut, können eine nicht ausreichende Anzahl oder zu früh entfernte Stützen oder unterschrittene Mindestauflagemaße des Herstellers zu ihrem Um- oder Herabstürzen führen. Auch die bereits genannten Windbelastungen sowie Defizite bei der Trag- und Standfestigkeit des Untergrundes bilden ernst zu nehmende Gefährdungen.
In Anbetracht der schwerwiegenden Unfallauswirkungen ist im Umgang mit vorgefertigten Bauteilen von vorneherein Konsequenz gefragt. Die beginnt bei der Erstellung einer Montageanweisung, die auf den Herstellervorgaben beruht und in der Gefährdungsbeurteilung ermittelte Risiken einschließt. Die Verantwortung, aber auch der Spielraum, von Anfang ordentlich zu planen liegt in den Händen der Unternehmensleitung. Denn an dieser Stelle lassen sich Bauabläufe und erforderliche Schutzmaßnahmen miteinander abgleichen. Abhängig vom Bauprojekt können nach dem TOP-Prinzip geeignete Schutzmaßnahmen zur sicheren Arbeit mit Fertigbauteilen abgeleitet werden:
Gut abgestimmt auf die praktischen Erfordernisse bringen diese Maßnahmen ein hohes Maß an Sicherheit im Handling mit Fertigbauteilen.
30. Januar 2023