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Am 1. August 2022 ist die Neufassung der Dachlattenvereinbarung in Kraft getreten. Wichtigste Änderung: Zusätzlich zu den visuell sortierten Dachlatten werden nun maschinell sortierte Dachlatten mit CE-Kennzeichnung berücksichtigt. Durch die zusätzliche technische Möglichkeit der maschinellen Sortierung soll für eine höhere Qualität und bessere Durchsturzsicherheit von Dachlatten gesorgt werden.
Bundesweit erhalten Mitgliedsunternehmen eine neue einheitliche Unternehmensnummer. Hier erklären wir Ihnen, warum, wie und wann Sie handeln müssen.
8. Dezember 2022