Sicher arbeiten

Die Schutzschicht schützen

Bestimmte Stoffe in Reinigungs- und Pflegemitteln können Hautprobleme auslösen. Die BG BAU setzt auf individuelle Schutzmaßnahmen und ein stufenweises Vorgehen, um Hauterkrankungen zu vermeiden.

Hauterkrankungen gehören in der Bauwirtschaft zu den am häufigsten angezeigten Berufskrankheiten. Besonders betroffen sind Beschäftigte im Reinigungsgewerbe. Tenside, Lösemittel, Alkalien und Säuren sind teils hochkonzentriert in Reinigungs- und Pflegemitteln enthalten. Was gut gegen Verschmutzung hilft, kann schädlich für den Körper sein. Höchste Alarmstufe besteht für die Haut, die solchen Mitteln bei der Arbeit unbewusst oder ungewollt ausgesetzt wird. Gemeinsam mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit und vor allem den Beschäftigten setzt die BG BAU daher verstärkt auf präventive Maßnahmen, damit Berufskrankheiten der Haut verhindert werden können.
 

Unverzichtbar: Schutzhandschuhe

Mal schnell den Wischmopp auswringen, Konzentrat umfüllen oder das Waschbecken auswischen – bei all diesen Tätigkeiten ist das Tragen geeigneter Handschuhe vorgeschrieben. Im Arbeitsalltag kommt es immer wieder vor, dass Beschäftigte auf die Schutzausrüstung verzichten, während sie mit den gefährlichen Reinigern hantieren – sei es aus Zeitnot, Leichtsinn oder Unaufmerksamkeit. Führungskräfte sollten analysieren, welche Gründe das unvorsichtige Verhalten hat. Stören die Handschuhe bei der Arbeit, sind sie unbequem oder passen sie nicht? „Die Beschäftigten sollten in die Arbeitsschutzprozesse und somit bestenfalls auch in die Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung eingebunden werden“, sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. Das fördere die Akzeptanz für die Produkte – und damit auch die Bereitschaft, diese zu verwenden.
 

Individuelle Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip

Welche Schutzmaßnahmen bei welchen Tätigkeiten vorgeschrieben sind, legen die Verantwortlichen im Betrieb in der Gefährdungsbeurteilung fest. Grundlage ist das STOP-Prinzip: Es beschreibt die Rangfolge der zu ergreifenden Schutzmaßnahmen. Am wirkungsvollsten ist die Substitution der Gefahrstoffe: Mittel, die Allergien auslösende oder hautreizende Substanzen enthalten, sollten, soweit verfügbar, durch ungefährliche Reiniger ersetzt werden.

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Gibt es keine Ersatzstoffe, können technische Lösungen wie Dosier- und Einfüllhilfen dazu beitragen, den Kontakt mit der Haut zu verhindern. Bieten diese Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz, kommt es auf die persönliche Schutzausrüstung, bestehend aus Handschuhen und Schutzbrille, an. Geeignete Cremes, Salben oder Lotionen ergänzen den Schutz der beanspruchten Hautpartien.
 

Im Fall, wenn …

Treten Hautreizungen oder allergische Reaktionen wie Jucken, Rötungen oder gar Ekzeme auf, ist eine schnelle ärztliche Diagnose und Therapie das A und O. Sonst drohen lange Heilverläufe, schlimmstenfalls muss der Beruf aufgegeben werden. Das möchte die BG BAU zugunsten der betroffenen Beschäftigten und deren Arbeitgebern unbedingt vermeiden. Erhärtet sich der Verdacht, dass die berufliche Tätigkeit Ursache für die Hautbeschwerden ist, stellt sich die oder der Betroffene beim Arbeitsmedizinischen Dienst (AMD) der BG BAU vor. Im Rahmen der Untersuchung werden, basierend auf den Hautsymptomen, den Gefährdungen und Anforderungen des Arbeitsplatzes sowie den persönlichen Gegebenheiten, individuell geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt.

Bild: HAAS Publishing GmbH - BG BAU

Betroffenen eine Perspektive bieten

In nahezu allen Erkrankungsfällen bleiben die Betroffenen durch diese abgestufte Vorgehensweise weiterhin arbeitsfähig. Die BG BAU unterstützt die Erkrankten umfassend. „Abhängig von der Diagnose gehören dazu selbstverständlich medizinische Maßnahmen, aber auch die Versorgung mit geeigneten Handschuhen und Salben. Zum richtigen Umgang mit Gefahrstoffen und zur Anwendung von Schutzmaßnahmen bieten wir Schulungen und Seminare an“, sagt Daniel Engel, Experte für Berufskrankheiten bei der Abteilung Rehabilitation und Leistungen bei der BG BAU. In schwerwiegenden Fällen unterstützt die BG BAU auch in Form von Geldleistungen. Sollte die Tätigkeit aufgrund der Hauterscheinungen nicht weiter ausgeübt werden können, sind zudem Hilfen bei der Wiedereingliederung ins Berufsleben in Form von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, etwa Umschulungs- oder Weiterbildungsangebote, vorgesehen. „Glücklicherweise ist dies nur in seltenen Ausnahmefällen erforderlich, denn grundsätzlich greifen hier Prävention und Rehabilitation gut ineinander“, so Engel.

20. März 2023

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