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Bei einem Hallendach sollten vorhandene Lichtbänder durch Trapezbleche ersetzt werden. Zur Vorbereitung eines Angebots und der späteren Arbeiten besichtigte der Inhaber eines Dachdeckerbetriebs das flache Paralleldach, das mit drei Lichtbändern ausgestattet war. Zwischen den beiden Dächern befand sich eine Regenrinne. Eine Woche später schickte er zwei Mitarbeiter zur Baustelle. Ihre Aufgabe war es, das Material mittels eines Hubsteigers auf das Dach zu bringen.
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Während einer der Dachdecker neben einem ungesicherten Lichtband wartete, begann der andere, Löcher in die zu montierenden Trapezbleche zu bohren. Plötzlich hörte er einen Schrei und sah noch, wie sein Kollege durch ein ungesichertes Lichtband brach. Im nächsten Moment hörte er den Aufprall auf dem fünf Meter tiefer gelegenen Hallenboden. Der Verunfallte überlebte den Sturz nicht. Sein Arbeitgeber wird nun strafrechtlich belangt.
Nutzen Sie die „Bausteine“ der BG BAU für die Gefährdungsbeurteilung.
11. August 2025