Illustration eines Mannes, der durch ein zerborstenes Lichtband abstürzt.
Bild: Franziska Mayer - HAAS Publishing GmbH
Aus Unfällen lernen

Durchs Dach gestürzt

Beim Arbeiten auf Dächern stellen nicht durchsturzsichere Lichtbänder eine große Gefahr dar – wie in diesem Beispiel.

Bei einem Hallendach sollten vorhandene Lichtbänder durch Trapezbleche ersetzt werden. Zur Vorbereitung eines Angebots und der späteren Arbeiten besichtigte der Inhaber eines Dachdeckerbetriebs das flache Paralleldach, das mit drei Lichtbändern ausgestattet war. Zwischen den beiden Dächern befand sich eine Regenrinne. Eine Woche später schickte er zwei Mitarbeiter zur Baustelle. Ihre Aufgabe war es, das Material mittels eines Hubsteigers auf das Dach zu bringen.

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Bild: momius - Fotolia

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Während einer der Dachdecker neben einem ungesicherten Lichtband wartete, begann der andere, Löcher in die zu montierenden Trapezbleche zu bohren. Plötzlich hörte er einen Schrei und sah noch, wie sein Kollege durch ein ungesichertes Lichtband brach. Im nächsten Moment hörte er den Aufprall auf dem fünf Meter tiefer gelegenen Hallenboden. Der Verunfallte überlebte den Sturz nicht. Sein Arbeitgeber wird nun strafrechtlich belangt.

So schützen Sie Ihre Beschäftigten:

  • Erfassen Sie alle Risiken in der Gefährdungsbeurteilung und legen Sie passende Schutzmaßnahmen fest. Akzeptieren Sie keine tödlichen Gefahren!
  • Sichern Sie Arbeiten in der Höhe konsequent gegen Absturz und Durchsturz.
  • Verwenden Sie lastverteilende Beläge und Absturzsicherungen bei Arbeiten in der Nähe
    von Lichtbändern oder Lichtkuppeln.
  • Installieren Sie alternativ beziehungsweise zusätzlich Schutznetze unterhalb durchsturzgefährdeter Bereiche.
  • Bei der Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) sind geeignete tragfähige Anschlagpunkte notwendig. Die Beschäftigten müssen geschult sein und auch die Rettungssituationen geübt haben.
  • Unterweisen Sie zu tödlichen Gefahren wie nicht durchsturzsichere Lichtbänder und Lichtplatten sowie Dächer mit Dachoberlichtern. Diese dürfen niemals ohne Schutzmaßnahmen betreten werden!
  • Sicherheit geht vor: bei Mängeln Arbeit stoppen – erst sichern, dann weitermachen.

Nutzen Sie die „Bausteine“ der BG BAU für die Gefährdungsbeurteilung.

11. August 2025

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