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Beim Bauen herrscht häufig Arbeitsteilung und der Einsatz von Nachunternehmern ist weit verbreitet. Unter diesen Vorzeichen ist es für einen Hauptunternehmer wichtig, sich vor möglichen Haftungsansprüchen zu schützen und sicherzustellen, dass es sich bei potenziellen Nachunternehmen um seriöse Unternehmen handelt. Dabei hilft die Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG BAU – sie gibt es nun auch ohne Siegel und Unterschrift und mit einer Echtheitsprüfung per QR-Code.
Mit dieser Bescheinigung bestätigt die BG BAU gegenüber dem ihr zugehörigen Unternehmen, dass es ihr angehört und welchem Gewerbezweig es zugeordnet ist. Außerdem gibt sie Auskunft darüber, wie hoch die gemeldeten Arbeitsentgelte für die einzelnen Unternehmensteile sind und dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine Beitragsrückstände bei der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen.
Wenn ein Unternehmen (Hauptunternehmer) ein anderes Unternehmen (Nachunternehmer) des Baugewerbes beauftragt, Bauleistungen zu erbringen, kann es passieren, dass der Hauptunternehmer für etwaige Beitragsrückstände des Nachunternehmers haftet. Die BG BAU empfiehlt Hauptunternehmern, von jedem Nachunternehmer während des gesamten Auftragsverhältnisses Unbedenklichkeitsbescheinigungen anzufordern. Die Hauptunternehmer müssen die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Nachunternehmer lückenlos vorhalten und auf Plausibilität prüfen. Die Plausibilitätsprüfung bezieht sich auf die laut Auftrag auszuführenden Arbeiten und die an die BG BAU gemeldeten Gewerbezweige sowie auf die Entgelte im Verhältnis zum Personaleinsatz bei dem Bauvorhaben. Soll beispielsweise ein Nachunternehmen mit Rohbau-, Dachdecker- oder Stahlarmierungsarbeiten beauftragt werden, führt es aber laut Unbedenklichkeitsbescheinigung ausschließlich Trockenbauarbeiten aus, so ist dies sowohl mit Blick auf die fachliche Eignung als auch auf die Zuordnung zum Gewerbezweig nicht plausibel. In einem solchen Fall sollten Zweifel an der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit des Nachunternehmers aufkommen.
Um jederzeit feststellen zu können, ob die Unbedenklichkeitsbescheinigung echt ist, enthält sie einen QR-Code, einen Link sowie einen Code aus Buchstaben und Zahlen. Es gibt also gleich drei Möglichkeiten, um eine vorliegende Bescheinigung zu prüfen:
Nun kann die vorliegende Unbedenklichkeitsbescheinigung mit dem ausgestellten Dokument verglichen und die Echtheit überprüft werden. Die BG BAU empfiehlt, den abrufbaren Nachweis zur Echtheitsprüfung abzuspeichern oder auszudrucken.
Im Fall der Haftungsprüfung ist es von Vorteil, die Unbedenklichkeitsbescheinigung mit dem Nachweis der Echtheitsprüfung vorlegen zu können. Die Bescheinigungen sollten ab dem Zeitpunkt der Auftragsvergabe bis zum Abschluss der Arbeiten lückenlos vom Nachunternehmen eingefordert werden. Dabei ist zu beachten, dass sich die Arbeitsentgelte auf das gesamte Jahr und nicht nur auf den Gültigkeitszeitraum der ausgestellten Unbedenklichkeitsbescheinigung beziehen. Auftraggeber sollten sich stets vergewissern, ob die Arbeitsentgelte im Verhältnis zu der Anzahl der Beschäftigten, die auf einer oder mehreren Baustellen eingesetzt werden, oder zum Auftrag plausibel sind.
Nachunternehmer können mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung nachweisen, dass sie zuverlässig und vertrauenswürdig sind. Für Hauptunternehmer besteht die Möglichkeit der „Schuldbefreiung“ (Exkulpation), um einer möglichen Haftung für fremde Schulden zu entgehen.
Die neue Unbedenklichkeitsbescheinigung bietet vor allem den Vorteil, dass sie elektronisch gespeichert, vervielfältigt und als Datei an mehrere Auftraggeber weitergereicht werden kann. Im Onlineportal „meine BG BAU“ für Unternehmen ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung direkt als PDF abrufbar. Zudem können sich Auftraggeber von den Nachunternehmen ermächtigen lassen, die digitale Unbedenklichkeitsbescheinigung direkt bei der BG BAU einzusehen beziehungsweise anzufordern.
Im Onlineportal „meine BG BAU“ für Unternehmen stehen Ihnen
7. Dezember 2023