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Die BG BAU bezuschusst ausgewählte sichere Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren. Unternehmerinnen und Unternehmer sollten, bevor sie in eine Maßnahme investieren, im Katalog der Arbeitsschutzprämien nachschauen, ob sie eventuell eine Förderung beantragen können.
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Ein Unternehmen erwirbt zunächst ein Arbeitsmittel oder investiert in ein Verfahren, das die BG BAU fördert. Anträge können 365 Tage ab Rechnungsdatum gestellt werden. Die digitale Antragstellung vereinfacht und beschleunigt diesen Prozess.
Vor einer Investition berät unser Team gern dazu, ob eine Förderung möglich ist und wie hoch diese ausfallen kann. Auch wenn die Zahl der Anträge stetig steigt, wollen wir bei der Antragstellung behilflich sein und schnell prüfen.
Weitere Informationen:
Arbeitsschutzprämien der BG BAU
9. März 2026