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Wie im Alltag, kann es auch bei der Arbeit zu Streit und körperlichen Auseinandersetzungen kommen. Schubst etwa ein Beschäftigter während der Arbeitszeit den anderen und verletzt sich dieser, stellt sich die Frage, ob dies Privatsache oder ein Arbeitsunfall ist, der von der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert wird. Entscheidend ist dann vor allem der Grund für den Streit, in dessen Folge es zu der Verletzung kam. Geraten Beschäftigte wegen ihres beruflichen Auftrags oder ihrer Arbeitsleistung in Streit, handelt es sich um einen Arbeitsunfall – beispielsweise, wenn sich jemand beschwert, der andere arbeite nicht genug oder bediene ein Gerät falsch. Streiten sie hingegen wegen eines Vorfalls in der Freizeit, etwa aufgrund eines Fußballspiels am letzten Wochenende, oder verlassen sie wegen des Streits ihren Arbeitsplatz, ist es kein Arbeitsunfall.
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Vor Gericht wurde etwa die Verletzung eines Bauarbeiters als Arbeitsunfall anerkannt, der von einem Kollegen geschlagen wurde, nachdem sie über die Belüftung im Firmenfahrzeug in Streit geraten waren. Ein verletzter Busfahrer erhielt hingegen kein Recht, da er aufgrund einer Auseinandersetzung mit einem Radfahrer sein Fahrzeug verließ, obwohl dies für die Weiterfahrt nicht nötig gewesen wäre und er damit seine versicherte Tätigkeit unterbrach.
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Tel.: 0800 3799100
8. September 2022