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Der zu zahlende Beitrag bezieht sich immer auf das Vorjahr und orientiert sich an verschiedenen Faktoren. Hintergrund für die nachträgliche Bedarfsdeckung ist, dass die gesetzliche Unfallversicherung Beiträge nur in der Höhe einzieht, wie sie zur Deckung der Ausgaben benötigt wurden.
Der Beitragsbescheid wird durch einen Vorschussbescheid für das laufende Jahr und die Abrechnung für den Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienst der BG BAU ergänzt. Sollten Beiträge verspätet gezahlt worden sein, gibt es außerdem einen Säumniszuschlag.
Aus den genannten Faktoren ergibt sich der Beitrag der Hauptumlage für das vergangene Jahr (Bruttoarbeitsentgelte x Gefahrklasse x Beitragsfuß/100). Neben der Summe für die Hauptumlage kommen noch die Lastenverteilung und ggf. ein Beitragszuschlag zum Umlagebeitrag hinzu.
Hauptumlage BBNR + GTS/Gewerbezweige | Arbeitsengtgelte | Gefahrenklasse | x Beitragsfuß | =Beitragssatz | Beitrag in EUR |
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14066582 200 Bauausbau und Fertigteilherstellung | 1.300.300 | 6,89 | 0,4100 | 2,8249 | 36.733,02 |
14066582 900 Büroteil des Unternehmens | 457.943 | 0,47 | 0,4100 | 0,1927 | 882,46 |
Die angebenen Werte sind fiktiv und beispielhaft, die Faktoren stammen aus der Umlage für das Jahr 2018 im Jahr 2019.
Der angegebene Betrag auf dem Anschreiben des Beitragsbescheids stellt die letztlich zu bezahlende Gesamtforderung oder auch das Guthaben dar. Hierbei werden bereits geleistete Beitragsvorschüsse wie auch rückständige Forderungen aus den Vorjahren berücksichtigt.
Ein Beitragszuschlag wird erhoben, wenn aufgrund von Arbeitsunfällen überdurchschnittlich hohe Aufwendungen in einem Unternehmen verursacht werden. Der Höchstzuschlag liegt bei 30 Prozent des Umlagebeitrags. Er kann sich reduzieren, wenn in den Vorjahren kein Zuschlag nötig war.
Zusätzliche Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Beitragsbescheid (FAQ) finden Sie hier.
25. Januar 2024