Ihre Mitgliedschaft

Der Beitragsbescheid

In jedem Frühjahr erhalten Unternehmen und freiwillig Versicherte einen Beitragsbescheid. Wie kommt der Bescheid zustande und wie ergibt sich der Beitrag?

Der zu zahlende Beitrag bezieht sich immer auf das Vorjahr und orientiert sich an verschiedenen Faktoren. Hintergrund für die nachträgliche Bedarfsdeckung ist, dass die gesetzliche Unfallversicherung Beiträge nur in der Höhe einzieht, wie sie zur Deckung der Ausgaben benötigt wurden.

Der Beitragsbescheid wird durch einen Vorschussbescheid für das laufende Jahr und die Abrechnung für den Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienst der BG BAU ergänzt. Sollten Beiträge verspätet gezahlt worden sein, gibt es außerdem einen Säumniszuschlag.
 

Das steht im Bescheid und so ergibt sich Ihr Beitrag:

  • Die „BBNR“ auf dem Beitragsbescheid bezeichnet die Betriebsnummer der BG BAU.
  • Jedes Unternehmen, das der BG BAU angehört, wird einer Gefahrtarifstelle (GTS) zugeordnet. Sie steht im Bescheid hinter der BBNR. Mit der GTS sind alle Gewerke zusammengefasst, die ein ähnliches Unfallaufkommen verzeichnen. Laut Sozialgesetzbuch muss der Grad der Unfallgefahr in die Beitragsberechnung einbezogen werden. Das sorgt für eine gerechte Verteilung der Kosten für Unfälle und Berufskrankheiten nach dem Verursacherprinzip.
  • Der GTS ist jeweils eine Gefahrklasse zugeordnet. Die Gefahrklasse bildet das durchschnittliche Unfallrisiko eines Gewerbezweiges ab.
  • Der Beitragsfuß wird jährlich vom Vorstand der BG BAU, der sich aus den gewählten Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber zusammensetzt, festgelegt. Multipliziert mit der Gefahrklasse ergibt sich der Beitragssatz.
  • Bei den Arbeitsentgelten handelt es sich um die Bruttoentgelte, die Unternehmen an ihre Beschäftigten gezahlt und der BG BAU über den elektronischen Lohnnachweis gemeldet haben. Bleibt die Meldung aus, nimmt die BG BAU eine Schätzung vor.

Aus den genannten Faktoren ergibt sich der Beitrag der Hauptumlage für das vergangene Jahr (Bruttoarbeitsentgelte x Gefahrklasse x Beitragsfuß/100). Neben der Summe für die Hauptumlage kommen noch die Lastenverteilung und ggf. ein Beitragszuschlag zum Umlagebeitrag hinzu.

Hauptumlage
BBNR + GTS/Gewerbezweige
Arbeitsengtgelte Gefahrenklasse x Beitragsfuß =Beitragssatz Beitrag in EUR
14066582 200
Bauausbau und
Fertigteilherstellung
1.300.300 6,89 0,4100 2,8249 36.733,02
14066582 900
Büroteil des Unternehmens
457.943 0,47 0,4100 0,1927 882,46

Die angebenen Werte sind fiktiv und beispielhaft, die Faktoren stammen aus der Umlage für das Jahr 2018 im Jahr 2019.

Der angegebene Betrag auf dem Anschreiben des Beitragsbescheids stellt die letztlich zu bezahlende Gesamtforderung oder auch das Guthaben dar. Hierbei werden bereits geleistete Beitragsvorschüsse wie auch rückständige Forderungen aus den Vorjahren berücksichtigt.
 

Sonderfall Beitragszuschlag

Ein Beitragszuschlag wird erhoben, wenn aufgrund von Arbeitsunfällen überdurchschnittlich hohe Aufwendungen in einem Unternehmen verursacht werden. Der Höchstzuschlag liegt bei 30 Prozent des Umlagebeitrags. Er kann sich reduzieren, wenn in den Vorjahren kein Zuschlag nötig war.

Zusätzliche Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Beitragsbescheid (FAQ) finden Sie hier.

25. Januar 2024

Artikel teilen
Folgen Sie uns auch auf