Negativbeispiel Dachdeckerin stürzt durch eine nicht tragfeste Folie.
Bild: Franziska Mayer - HAAS Publishing GmbH auf Basis von Anthony Redpath / Getty Images, mit KI bearbeitet
Aus Unfällen lernen

Auf Beton gestürzt

Ein tödlicher Absturz bei Dacharbeiten zeigt die Risiken fehlender Absturzsicherung. Der Unfall verdeutlicht, wie wichtig sichere Arbeitsverfahren auf Dächern sind.

Für die Installation einer Photovoltaikanlage musste das Dach einer Scheune erneuert werden. Dazu stand ein entscheidender Arbeitsschritt an: Konterlatten sollten auf der bereits verlegten Dachfolie und den tragenden Sparren als Basis für die Traglattung befestigt werden. Während der Arbeiten befand sich der Vorarbeiter auf einem Gerüst und kürzte Konterlatten. Eine Gesellin stand auf den Dachsparren am Dachfirst. Beim Entgegennehmen einer weiteren Konterlatte geriet sie ins Wanken. Sie rutschte mit dem Fuß ab, die Dachfolie riss – und sie stürzte sechs Meter in die Tiefe und prallte auf dem Betonboden in der Scheune auf. Der Notarzt konnte ihr Leben nicht retten.

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Bild: SANALRENK / Getty Images

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So hätte der Unfall verhindert werden können: 

  • Vor Dacharbeiten alle Absturzgefahren prüfen – auch die möglichen Durchstürze oder Abstürze am Dachfirst, wenn auf der anderen Seite nicht gearbeitet wird.
  • Die Tragfähigkeit des Untergrunds prüfen. Gefahrenbereiche absperren und sichtbar machen.
  • Für sichere gelattete Dachflächen sollten nur Dachlatten nach der Verbändevereinbarung mit entsprechender Güte, Sortierung und roter Markierung an der Stirnseite verwendet werden und fachgerecht mit geeigneten Unterspannbahnen eingebaut werden.
  • Geeignete Maßnahmen festlegen: Wenn das Dach noch nicht tragfähig ist, können temporär sichere Arbeitsplätze und Verkehrswege geschaffen werden oder es werden Schutznetze unter den Dachsparren montiert.
  • Beschäftigte vor dem Arbeitsbeginn über die festgelegten Schutzmaßnahmen möglichst vor Ort und praktisch unterweisen.
  • Einige Schutzmaßnahmen müssen besonders gründlich vorbereitet werden: Bei der Benutzung von PSA gegen Absturz müssen geeignete Anschlagpunkte, qualifiziertes Personal und ein Rettungskonzept vorhanden sowie die Rettung geübt sein.

2. Juni 2026

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