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In einer im Bau befindlichen Wohnanlage begibt sich am Morgen ein Bodenleger allein in den Kellerbereich, um seine Arbeit aufzunehmen. Der Zugang ist dunkel. Das Licht lässt sich nur am ersten Zugang über einen Baustromverteiler einschalten, wie ihm sein Chef vorab zugerufen hat.
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Da der Bauarbeiter den hinteren Zugang nutzt, findet er den Verteiler nicht. Er tastet sich an der Wand entlang. Plötzlich stolpert er über ein Brett, dann greift er ins Leere und stürzt – aufgrund eines nachgebenden Seitenschutzes – die Treppe zur Tiefgarage hinunter. Die Folgen sind schwer: Er bricht sich die Hüfte. Erst nach einem Jahr ist er wieder arbeitsfähig.
9. März 2026