Eine Gebäudereinigerin stürzt eine Treppe herab.
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Aus Unfällen lernen

Alleinarbeit mit schlimmen Folgen

Nachts allein im Einsatz: Eine Gebäudereinigerin rutscht auf nasser Treppe aus – falsches Schuhwerk wird ihr zum Verhängnis. Der Unfall bleibt unbemerkt und hat schwere Folgen.

Bei einer nächtlichen Unterhaltsreinigung wischt eine Gebäudereinigerin eine Treppe. Der Boden ist nass. Sie trägt Schuhe aus dem Freizeitbereich, die aus dehnbarem Material bestehen und hinten offen sind. Beim Wischen rutscht sie aus und stürzt die Treppe hinunter. Sie bricht sich das Bein in Hüftnähe und kann nicht mehr aufstehen, um ihr Mobiltelefon im Spind zu erreichen.

Die Aufsichtsperson Denny Hillert zeigt anhand einer Melone wie gut ein Schutzhelm den Kopf schützt. Sein Oberkörper ist auf ein Smartphone montiert.
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Da sie allein im Gebäude arbeitet, bleibt der Unfall unbemerkt. Erst am nächsten Morgen wird sie vom Hausmeister gefunden. Sie hat starke Schmerzen und muss operiert werden. Der anschließende Heilungs- und Rehabilitationsprozess dauert ein halbes Jahr, währenddessen sie nicht arbeiten kann.

So hätte der Unfall verhindert werden können: 

  • Nachtarbeit auf ein Minimum reduzieren. Das gelingt zum Beispiel mit der Reinigung am Tag während der üblichen Gebäudenutzungszeiten.
  • Arbeitsschuhe mit rutschhemmender Sohle zur Verfügung stellen, zum Beispiel Sicherheits- oder Arbeitsschuhe mit der Zusatzkennzeichnung für Rutschhemmung SRA, SRB oder SRC.
  • Beschäftigte unterweisen, dass die bereitgestellte persönliche Schutzausrüstung wie Arbeitsschuhe getragen werden muss.
  • Sicherstellen, dass alle zu Sturzgefahren auf Treppen unterwiesen sind.
  • Notfallorganisation für die Erste Hilfe auch für Alleinarbeit festlegen und bekannt machen.

9. März 2026

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