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Erfahren Sie, wie Sie auf diese Gefährdungen reagieren und Ihre Beschäftigten wirkungsvoll schützen können. Zögern Sie nicht, die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen: Jetzt heißt es schnell sein, um Gesundheitsschäden zu verhindern!
Natürliche UV-Strahlung kann man nicht sehen. Trotzdem ist sie da und kann gefährlich für die Haut und die Augen werden. Die UV-Strahlung ist im Sonnenlicht enthalten und wird im Frühling und Sommer immer stärker. Auch wenn der Himmel bedeckt oder es etwas kühler ist, sind Ihre Beschäftigten bei der Arbeit im Freien der UV-Strahlung ausgesetzt. Im Juni liegt der UV-Index, der die Stärke der Strahlung auf einer Skala von 1 bis 10 angibt, häufig schon bei 8 – höchste Zeit für Sie zu handeln! Denn als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie für den Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit Ihrer Beschäftigten verantwortlich. Wird der Körper nicht vor den UV-Strahlen geschützt, drohen Augenreizungen, Hautveränderungen und Sonnenbrand, was langfristig zu weißem Hautkrebs führen kann. Nachfolgend finden Sie unsere Vorschläge für wirkungsvolle Schutzmaßnahmen:
Sorgen Sie für Schatten am Einsatzort Ihrer Beschäftigten, indem Sie etwa Sonnenschirme, Sonnensegel oder Pavillons aufstellen und damit Arbeitsplätze und Pausenbereiche verschatten. Auch Bauwägen oder Innenräume bieten Schatten und UV-Schutz in der Pause.
Tipp: Nutzen Sie die Arbeitsschutzprämien der BG BAU für Wetterschutzzelte und Co:
Verlagern Sie Arbeiten in Innenräume, etwa indem Sie Bauteile vorfertigen lassen, die dann „nur“ noch im Freien montiert werden müssen. Verlegen Sie die Arbeitszeiten der Beschäftigten in den frühen Morgen oder späten Nachmittag: Die natürliche UV-Strahlung ist dann geringer. Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten rechtzeitig über die Gefährdungen der natürlichen UV-Strahlung und über wirkungsvolle Möglichkeiten, sich vor dieser zu schützen.
Tipp: Nutzen Sie als Unterweisungshilfe zum Beispiel die kostenfreien Präsentationen unserer Serie „1 x 1 des Arbeitsschutzes“ (PPT, 16,3 MB).
Besorgen Sie UV-Schutzkleidung und UV-beständige Sonnenbrillen für Ihre Beschäftigten. Langärmelige Shirts schützen auch die Arme vor Sonnenstrahlung, am besten sind Funktionsshirts mit „eingebautem“ UV-Schutz.
Tipp: Bei Sonnenbrillen auf die Kennzeichnung DIN EN 172 und DIN EN 166 achten, dann sind sie für den betrieblichen Gebrauch freigegeben. Die BG BAU bietet eine finanzielle Förderung über ihre Arbeitsschutzprämien für Brillen und auch für UV-Schutzkleidung:
Besorgen Sie Sonnencreme und stellen Sie diese Ihren Beschäftigten zur Verfügung. Die UV-Schutzcreme sollte mindestens Lichtschutzfaktor 30, besser Faktor 50 haben und noch nicht abgelaufen sein. Gute UV-Schutzcreme erhalten Sie in jeder Drogerie. Kaufen Sie am besten zunächst nur kleine Mengen und fragen Sie Ihre Beschäftigten, ob sich das Produkt in der Praxis bewährt hat – wenn nicht, probieren Sie ein anderes Produkt aus.
und schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe: Achten Sie verstärkt darauf, dass Ihre Beschäftigten auf der Baustelle einen Helm tragen: Das schützt vor Kopfverletzungen und vor Sonnenstrahlung. Tipp: Helme lassen sich leicht mit einem Nackenschutztuch samt Stirnblende nachrüsten – so werden auch Teile des Gesichts, der Nacken und die Ohren verschattet. Die BG BAU bietet eine finanzielle Förderung über ihre Arbeitsschutzprämien an:
Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beobachten in der Regel genau, was Sie als Chefin oder Chef tun. Tragen Sie deshalb selbst einen Kopfschutz, verwenden Sie Sonnencreme und verbringen Sie Ihre Pausen im Schatten.
Schon im Juni ist es in vielen Regionen Deutschlands heiß. Im Juli und August treten Hitzetage von um die und über 30 Grad Celsius noch häufiger auf. Auch steigt die Wahrscheinlichkeit von direkt aufeinanderfolgenden heißen Tagen – sogenannten Hitzeperioden. Gerade bei körperlich anstrengenden Arbeiten, bei denen Beschäftigte viel innere Wärme durch die verstärkte Muskelarbeit produzieren, kann zusätzliche äußere Hitze den Körper schnell überfordern und gefährliche Folgen wie Hitzeerschöpfung oder Hitzschlag haben. Der Körper schafft es dann nicht mehr, sich ausreichend zu kühlen, was Organe schädigen und zu einem Kreislaufzusammenbruch führen kann.
Damit Sie nicht von der nächsten Hitzewelle überrascht werden und Ihre Beschäftigten rechtzeitig vor den hohen Temperaturen schützen können, haben wir Ihnen verschiedene Maßnahmen zusammengestellt. Wenn Sie das Thema systematisch und umfassend angehen möchten, nutzen Sie unsere Vorlagen und Hinweise zur Erstellung eines betrieblichen Hitzeschutzplans.
Schaffen Sie Abkühlungsmöglichkeiten im Betrieb und auf der Baustelle. Prüfen Sie, ob die Klimaanlagen in Baumaschinen funktionieren, und lassen Sie diese – falls nötig – reparieren. Stellen Sie Schattenspender und Ventilatoren in den Arbeitsbereichen auf. Der Bauwagen gehört nicht in die pralle Sonne und sollte gut belüftbar sein. Sorgen Sie nach Möglichkeit für kühle Pausenräume im Gebäudeinneren.
Wenn es heiß wird, lassen Sie Ihre Beschäftigten nicht den ganzen Tag in der Hitze arbeiten. Lassen Sie die Arbeiten in den frühen Morgenstunden beginnen, teilen Sie die Arbeiten im Freien auf und verlagern Sie einen Teil der Tätigkeiten nach innen. Steigern Sie den Arbeitseinsatz von Tag zu Tag, damit sich der Körper an die Hitze gewöhnen kann. Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten zu den Warnsignalen von Hitzeerkrankungen. Erklären Sie ihnen, wie sie sich am besten vor Hitze schützen können, und halten Sie sie dazu an, aufeinander zu achten.
Tipp: Nutzen Sie die Erste-Hilfe-Rettungskarte der BG BAU sowie unsere Präsentation aus der Reihe „1 x 1 des Arbeitsschutzes“ zum Thema „Arbeiten unter der Sonne – Hitze“:
Stellen Sie Ihren Beschäftigten ausreichend Getränke zur Verfügung und sorgen Sie für zusätzliche Trinkpausen.
Tipp: Auch eine mit Wasser und Eiswürfeln gefüllte Maurerwanne kann auf der Baustelle für Abkühlung sorgen, wenn zum Beispiel die Unterarme hineingetaucht werden!
Beschaffen Sie Kühlkleidung, Kühlwesten oder Kühlarmbänder und machen Sie die Beschäftigten damit vertraut. Halten Sie die Ausrüstung für Hitzetage einsatzbereit und sorgen Sie dafür, dass sie eingesetzt wird.
Tipp: Nutzen Sie die Arbeitsschutzprämien der BG BAU und lassen Sie sich die neue Ausrüstung finanziell fördern.
Verfolgen Sie die Wettervorhersagen und setzen Sie die vorbereiteten Maßnahmen um, sobald es heiß wird.
Tipp: Nutzen Sie Wetterapps mit Hitzewarnung auf Ihrem Smartphone!
Zugegeben, die Anforderungen an Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Bereich Arbeitsschutz sind nicht ohne. Sie sollen sich um viele Dinge gleichzeitig kümmern. Aber: Ihr Engagement zahlt sich aus! Die Beschäftigten werden merken, dass Sie sich um sie und ihre Gesundheit kümmern. Das schafft Vertrauen, Zufriedenheit und Bindung zum Unternehmen. Wenn Ihnen die Aufgaben im Arbeitsschutz zu viel werden, können Sie auch geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter damit beauftragen, Sie zu unterstützen – oder Sie greifen auf externe Dienstleister zurück.
27. Juni 2024