Der von Ihnen verwendete Browser wird von der BG BAU nicht mehr unterstützt. Es kann daher auf der BG BAU Website zu Darstellungsfehlern kommen.
Das können lärmreduzierte Werkzeuge, Maschinen oder das Entfernen von Lärmquellen sein. Oberhalb eines Tages-Lärmexpositionspegels von 80 dB(A) muss Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden. Erreicht oder überschreitet der Tages-Lärmexpositionspegel den Wert von 85 dB(A), muss der Gehörschutz benutzt werden. Eine neue Checkliste hilft nun dabei, den passenden Gehörschutz auszuwählen.
Damit auch in Zukunft alle auf Sie hören:
Schutz vor Lärm
13. Juni 2024