In Kürze

Chefsache Lärmschutz

Damit Lärm bei der Arbeit das Gehör von Beschäftigten nicht dauerhaft schädigt, ergreifen Unternehmerinnen und Unternehmer geeignete Maßnahmen für den Lärmschutz.

Das können lärmreduzierte Werkzeuge, Maschinen oder das Entfernen von Lärmquellen sein. Oberhalb eines Tages-Lärmexpositionspegels von 80 dB(A) muss Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden. Erreicht oder überschreitet der Tages-Lärmexpositionspegel den Wert von 85 dB(A), muss der Gehörschutz benutzt werden. Eine neue Checkliste hilft nun dabei, den passenden Gehörschutz auszuwählen.


Damit auch in Zukunft alle auf Sie hören:
Schutz vor Lärm

 

Rückseite einer Dose mit Infos und Verwendungshinweisen, bei der der Satz "Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen" mit einem blauen Rahmen hervorgehoben ist.
Bild: Klaus Kersting - BG BAU

Isocyanate im PU-Schaum: Sind Sie vorbereitet?

Isocyanate, die wesentlichen Ausgangsstoffe von Polyurethanen (PU), die als Bestandteil von PU-Schaum kaum aus dem Alltag am Bau wegzudenken sind, dürfen ab dem 24. August 2023 nur noch von geschultem Personal verwendet werden. 

Zur Isocyanate-Schulung informieren und anmelden.

 

13. Juni 2024

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