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Das können lärmreduzierte Werkzeuge, Maschinen oder das Entfernen von Lärmquellen sein. Oberhalb eines Tages-Lärmexpositionspegels von 80 dB(A) muss Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden. Erreicht oder überschreitet der Tages-Lärmexpositionspegel den Wert von 85 dB(A), muss der Gehörschutz benutzt werden. Eine neue Checkliste hilft nun dabei, den passenden Gehörschutz auszuwählen.
Damit auch in Zukunft alle auf Sie hören:
Schutz vor Lärm
Isocyanate, die wesentlichen Ausgangsstoffe von Polyurethanen (PU), die als Bestandteil von PU-Schaum kaum aus dem Alltag am Bau wegzudenken sind, dürfen ab dem 24. August 2023 nur noch von geschultem Personal verwendet werden.
Zur Isocyanate-Schulung informieren und anmelden.
13. Juni 2024