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Die Antwort: ein eindeutiges Ja! Ferienjobber sind wie alle Beschäftigten bei der Arbeit durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, sei es bei einem Arbeitsunfall, einer Berufskrankheit oder auch einem Unfall auf dem Arbeitsweg.
Unternehmerinnen und Unternehmer müssen deren Arbeitsentgelte auf zwei Weisen melden:
Im Baugewerbe gilt, wie in anderen Wirtschaftszweigen auch, die sogenannte „Sofortmeldung“. Neue und auch kurzfristig Beschäftigte müssen spätestens bis zur Aufnahme der Beschäftigung an die Datenstelle der Rentenversicherung gemeldet werden.
Wichtig ist darüber hinaus, dass beim Arbeitsschutz verschärfte Regeln für Beschäftigte unter 18 Jahren gelten:
Haben Sie Fragen zum Versicherungsschutz der BG BAU? Unsere Hotline hilft Ihnen weiter!
Tel.: 0800 3799100
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5. Juni 2023