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Sind sie dann über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert? Die Antwort: ein eindeutiges Ja! Ferienjobber sind vollumfänglich durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, sei es bei einem Arbeitsunfall, einer Berufskrankheit oder auch einem Unfall auf dem Arbeitsweg. Unternehmerinnen und Unternehmer müssen sie auf zwei Weisen melden: zum einen über den elektronischen Lohnnachweis, zum anderen über die DEÜV-Meldung. Außerdem empfiehlt es sich, die BG BAU frühzeitig zu informieren, wenn Ferienjobbern oder Praktikanten für das Unternehmen tätig werden. Wichtig ist darüber hinaus, dass beim Arbeitsschutz verschärfte Regeln für Beschäftigte unter 18 Jahren gelten: Sie dürfen nicht länger als acht Stunden am Tag arbeiten und haben bei mehr als sechs Stunden Tätigkeit einen Pausenanspruch von 60 Minuten. Außerdem ist es verboten, sie besonderen Gesundheitsgefahren, etwa durch große Hitze, Kälte, Gefahrstoffe oder gefährliche Maschinen wie Sägen, Pressen und Walzen, auszusetzen.
Haben Sie Fragen zum Versicherungsschutz der BG BAU? Unsere Hotline hilft Ihnen weiter!
Tel.: 0800 3799100
5. September 2023