Rund ums Recht

Gute Frage: Sind Ferienjobber durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt?

Wenn in Kürze die Sommerferien beginnen, werden auch Bauunternehmen wieder Schülerinnen und Schüler für einen Ferienjob einstellen. Was aber, wenn die kurzfristig Beschäftigten bei der Arbeit einen Unfall erleiden?

Sind sie dann über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert? Die Antwort: ein eindeutiges Ja! Ferienjobber sind vollumfänglich durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, sei es bei einem Arbeitsunfall, einer Berufskrankheit oder auch einem Unfall auf dem Arbeitsweg. Unternehmerinnen und Unternehmer müssen sie auf zwei Weisen melden: zum einen über den elektronischen Lohnnachweis, zum anderen über die DEÜV-Meldung. Außerdem empfiehlt es sich, die BG BAU frühzeitig zu informieren, wenn Ferienjobbern oder Praktikanten für das Unternehmen tätig werden. Wichtig ist darüber hinaus, dass beim Arbeitsschutz verschärfte Regeln für Beschäftigte unter 18 Jahren gelten: Sie dürfen nicht länger als acht Stunden am Tag arbeiten und haben bei mehr als sechs Stunden Tätigkeit einen Pausenanspruch von 60 Minuten. Außerdem ist es verboten, sie besonderen Gesundheitsgefahren, etwa durch große Hitze, Kälte, Gefahrstoffe oder gefährliche Maschinen wie Sägen, Pressen und Walzen, auszusetzen.


Haben Sie Fragen zum Versicherungsschutz der BG BAU? Unsere Hotline hilft Ihnen weiter!
Tel.: 0800 3799100

Rückseite einer Dose mit Infos und Verwendungshinweisen, bei der der Satz "Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen" mit einem blauen Rahmen hervorgehoben ist.
Bild: Klaus Kersting - BG BAU

Sind Sie vorbereitet?

Isocyanate, die wesentlichen Ausgangsstoffe von Polyurethanen (PU), dürfen ab dem 24. August 2023 nur noch von geschultem Personal verwendet werden. 

Zur Isocyanate-Schulung informieren und anmelden.

 

5. September 2023

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