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Führerscheine werden EU-weit fälschungssicher und einheitlich. Deshalb muss die Mehrzahl der Führerscheine bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Insgesamt betrifft dies 43 Millionen Papier-und Scheckkartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Das Vorgehen wurde gemäß der Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) nach Geburts- und Ausstellungsjahr gestaffelt. Für Personen mit dem Geburtsjahr 1953 bis 1958, deren Führerscheine bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, wurde die schon im Januar abgelaufene Frist vom Bundesrat einmalig bis zum 19. Juli 2022 verlängert. Wer seine Umtauschfrist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
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6. Oktober 2023