In Kürze

Bitte umtauschen

Personen, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Juli 2022 umtauschen lassen.

Führerscheine werden EU-weit fäl­schungssicher und einheitlich. Des­halb muss die Mehrzahl der Führer­scheine bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Insgesamt betrifft dies 43 Millionen Papier-und Scheckkartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausge­stellt wurden. Das Vorgehen wurde gemäß der Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) nach Geburts- und Ausstellungsjahr gestaffelt. Für Per­sonen mit dem Geburtsjahr 1953 bis 1958, deren Führerscheine bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wur­den, wurde die schon im Januar ab­gelaufene Frist vom Bundesrat ein­malig bis zum 19. Juli 2022 verlängert. Wer seine Umtauschfrist ver­streichen lässt, riskiert ein Verwarn­geld in Höhe von zehn Euro.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundes­ministeriums für Verkehr und digi­tale Infrastruktur (BMVI).

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6. Oktober 2023

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