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Laut Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, seinen Beschäftigten bei Gefährdungen am Arbeitsplatz persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen. Für Arbeiten auf der Baustelle sind Sicherheitsschuhe ein wichtiger Teil der PSA. Dank Zehenkappe und durchtrittsicherer Sohle verhindern sie, dass die Füße durch herausstehende Nägel oder herabfallende Gegenstände verletzt werden. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob ein Paar als Basisausstattung für das ganze Jahr reicht oder ob es für die kalte Jahreszeit spezielle, vom Arbeitgeber finanzierte Sicherheitsschuhe braucht.
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Die Antwort lautet: „Sicherheitsschuhe müssen zum Einsatzzweck passen.“ Sollen Beschäftigte bei winterlichen Temperaturen Arbeiten im Freien durchführen, benötigen sie hierfür wintertaugliche Kleidung, wozu auch die Schuhe zählen. Manche Sicherheitsschuhe sind für einen sehr breiten Temperaturbereich vorgesehen und können im Sommer wie im Winter getragen werden. Gegen den Einsatz solcher Universalmodelle spricht allerdings der Tragekomfort, da die Füße darin im Sommer häufig zu warm und im Winter zu kalt werden. Für niedrige Temperaturen gibt es gefütterte Sicherheitsschuhe in verschiedenen Schutzklassen. Manche Modelle sind an der Sohle sogar mit kleinen Metallstiften (Spikes) ausgestattet und dadurch besonders rutschhemmend.
18. November 2025