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Pausen gehören zur Arbeit. Laut Arbeitszeitgesetz sind nach spätestens sechs Stunden Arbeit 30 Minuten Pause vorgeschrieben, bei mehr als neun Stunden Arbeit erhöht sich die Pausenzeit auf 45 Minuten. Da liegt es nahe, zu vermuten, dass Tätigkeiten während der Pausen von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt sind – sei es Spazierengehen, Rauchen oder Essen. Dem ist allerdings in vielen Fällen nicht so. Unfälle in Pausen gelten vor allem dann als Arbeitsunfälle, wenn sie auf dem Weg zum Essen oder zur Beschaffung von Nahrungsmitteln passieren. Der Hin- und Rückweg zur Kantine, zum Restaurant oder zum Supermarkt ist versichert, nicht aber der dortige Aufenthalt.
Auch entfällt der Versicherungsschutz, wenn der Einkauf teilweise privaten Zwecken dient oder Beschäftigte vom Weg abweichen, um etwa ein Hemd von der Reinigung abzuholen. Wer im Büro auf dem Weg zur Toilette verunglückt, ist hingegen wiederum gesetzlich unfallversichert. Dabei endet der Versicherungsschutz an der WC-Tür und deckt nicht den Aufenthalt dahinter ab.
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2. Juni 2022