Rund ums Recht

Muss ich als Arbeitgeber den Führerschein meiner Beschäftigten kontrollieren?

Dürfen Beschäftigte Firmenfahrzeuge ohne Führerscheinkontrolle nutzen? Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen – sonst drohen rechtliche und finanzielle Folgen.

Viele Handwerksunternehmen betreiben eine kleine Fahrzeugflotte, bestehend etwa aus Pritschenwagen oder Transportern, mit denen die Beschäftigten zur Baustelle fahren sowie Material und Werkzeuge transportieren. Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern diese Fahrzeuge aber nicht einfach so für betriebliche Zwecke überlassen, sondern müssen unbedingt vor der ersten Fahrt prüfen, ob ein gültiger Führerschein vorliegt. Dies dient der Verkehrssicherheit und schützt den Arbeitgeber davor, als Halter der Fahrzeuge strafrechtlich belangt zu werden, falls Beschäftigte von der Polizei kontrolliert werden oder einen Unfall bauen.

Illustration eines Lautsprechers mit Briefen.
Bild: Julien Eichinger - stock.adobe.com

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So ist es laut Straßenverkehrsgesetz verboten, Personen ohne Fahrerlaubnis das eigene Fahrzeug zu überlassen. Hierauf können sich auch Versicherungen berufen und im Schadensfall nicht zahlen. Arbeitgeber sollten darüber hinaus bedenken, dass Beschäftigte ihren Führerschein im Laufe der Zeit etwa durch Verkehrsverstöße oder gesundheitliche Probleme verlieren können. Daher ist es ratsam, sich bei Anhaltspunkten für solche Vorkommnisse den Führerschein nochmals vorlegen zu lassen. Wer sichergehen will, kontrolliert die Führerscheine der Beschäftigten regelmäßig, zum Beispiel ein- oder zweimal im Jahr.

9. März 2026

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