Der von Ihnen verwendete Browser wird von der BG BAU nicht mehr unterstützt. Es kann daher auf der BG BAU Website zu Darstellungsfehlern kommen.
Der ASD der BG BAU betreut Unternehmen in sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Fragen. Die Beiträge zum ASD werden über eine Umlage erhoben. Diese steigt aktuell, weil Kosten für Vorsorgeleistungen anders verrechnet werden müssen als bisher. Betroffene Unternehmen haben verschiedene Handlungsoptionen.
Viele Unternehmen sind dem Arbeitsmedizinisch- Sicherheitstechnischen Dienst der BG BAU (ASD der BG BAU) angeschlossen. Die Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit des ASD unterstützen die Mitgliedsunternehmen bei der Gestaltung sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen. Die Einbindung solcher Fachkräfte ist gemäß §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes für jedes Unternehmen vorgeschrieben, das mindestens einen Beschäftigten hat. Durch den Anschluss an den ASD der BG BAU können Unternehmen diese Vorgaben umsetzen, ohne eigenes Personal anzustellen oder private Dienstleister zu beauftragen.
Mit dem Newsletter der BG BAU erhalten Sie alle wichtigen Meldungen und aktuelle Informationen zum Thema Arbeitsschutz per E-Mail – so etwa auch Hinweise zu neuen Arbeitsschutzprämien und Seminarangeboten.
Jetzt abonnieren!
Die Beiträge für den ASD der BG BAU werden in einer Umlage erhoben, genauso wie die Beiträge zur BG BAU. In Kürze (April 2026) werden die Bescheide für das Beitragsjahr 2025 verschickt. Wie bereits in einem postalischen Schreiben im Dezember 2024 angekündigt, erhöht sich mit der aktuellen Umlage der Jahresbeitrag zum ASD. Dieser berechnet sich aus den anteilig auf die angeschlossenen Unternehmen umgelegten Gesamtkosten und ist unabhängig vom jeweiligen Leistungsabruf.
Bei den erhöhten Beiträgen für den ASD der BG BAU handelt sich nicht um zusätzliche Kosten, sondern um eine Kostenverlagerung. Aufgrund rechtlicher Vorgaben der Aufsichtsbehörde der BG BAU (Bundesamt für Soziale Sicherung, BAS) müssen Vorsorgeleistungen künftig anders als bisher verrechnet werden. Dies führt dazu, dass die ASD-Umlage steigt, die Hauptumlage zur BG BAU aber entlastet wird und für viele Unternehmen sinkt.
Die Be- und Entlastungen von Unternehmen in Folge der beschriebenen Veränderungen fallen individuell unterschiedlich aus und sind unter anderem von der Unternehmensgröße (gemeldete Arbeitsentgelte) und den zugeordneten Gefahrenklassen abhängig. Wir empfehlen Ihnen, die Bescheide von Hauptumlage und ASD-Umlage gegenüberzustellen und mit dem letzten Jahr zu vergleichen, um festzustellen, ob Sie unter dem Strich von Mehrbelastungen betroffen sind.
Anschließend können Sie Ihre Handlungsoptionen prüfen. Zu diesen zählen:
Gern unterstützen wir Sie dabei, eine passende Lösung für Ihr Unternehmen zu finden.
Individuelle Fragen zum ASD der BG BAU beantworten wir unter 030 85781-145.
Alternativ können Sie sich auch per E-Mail von uns beraten lassen: asd-betreuung@bgbau.de.
9. März 2026