Mann arbeitet am Tablet.
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ASD der BG BAU: Warum der Beitrag steigt und was Sie jetzt tun können

Steigende ASD-Umlage bei der BG BAU: Warum sich die Beiträge ändern und welche Handlungsoptionen betroffene Unternehmen jetzt haben.

Der ASD der BG BAU betreut Unternehmen in sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Fragen. Die Beiträge zum ASD werden über eine Umlage erhoben. Diese steigt aktuell, weil Kosten für Vorsorgeleistungen anders verrechnet werden müssen als bisher. Betroffene Unternehmen haben verschiedene Handlungsoptionen. 

Viele Unternehmen sind dem Arbeitsmedizinisch- Sicherheitstechnischen Dienst der BG BAU (ASD der BG BAU) angeschlossen. Die Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit des ASD unterstützen die Mitgliedsunternehmen bei der Gestaltung sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen. Die Einbindung solcher Fachkräfte ist gemäß §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes für jedes Unternehmen vorgeschrieben, das mindestens einen Beschäftigten hat. Durch den Anschluss an den ASD der BG BAU können Unternehmen diese Vorgaben umsetzen, ohne eigenes Personal anzustellen oder private Dienstleister zu beauftragen.

Illustration eines Lautsprechers mit Briefen.
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Neue Vorgaben führen zu Kostenverschiebung 

Die Beiträge für den ASD der BG BAU werden in einer Umlage erhoben, genauso wie die Beiträge zur BG BAU. In Kürze (April 2026) werden die Bescheide für das Beitragsjahr 2025 verschickt. Wie bereits in einem postalischen Schreiben im Dezember 2024 angekündigt, erhöht sich mit der aktuellen Umlage der Jahresbeitrag zum ASD. Dieser berechnet sich aus den anteilig auf die angeschlossenen Unternehmen umgelegten Gesamtkosten und ist unabhängig vom jeweiligen Leistungsabruf. 

Bei den erhöhten Beiträgen für den ASD der BG BAU handelt sich nicht um zusätzliche Kosten, sondern um eine Kostenverlagerung. Aufgrund rechtlicher Vorgaben der Aufsichtsbehörde der BG BAU (Bundesamt für Soziale Sicherung, BAS) müssen Vorsorgeleistungen künftig anders als bisher verrechnet werden. Dies führt dazu, dass die ASD-Umlage steigt, die Hauptumlage zur BG BAU aber entlastet wird und für viele Unternehmen sinkt.

Umlagen vergleichen und Optionen prüfen

Die Be- und Entlastungen von Unternehmen in Folge der beschriebenen Veränderungen fallen individuell unterschiedlich aus und sind unter anderem von der Unternehmensgröße (gemeldete Arbeitsentgelte) und den zugeordneten Gefahrenklassen abhängig. Wir empfehlen Ihnen, die Bescheide von Hauptumlage und ASD-Umlage gegenüberzustellen und mit dem letzten Jahr zu vergleichen, um festzustellen, ob Sie unter dem Strich von Mehrbelastungen betroffen sind. 

Anschließend können Sie Ihre Handlungsoptionen prüfen. Zu diesen zählen: 

  • Sie können beim ASD der BG BAU bleiben. Dieser wird solidarisch von allen angeschlossenen Unternehmen getragen, was auch weiterhin ein sehr gutes Verhältnis von Beitrag zu Leistung ermöglicht. Im jährlichen Beitrag sind alle arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienstleistungen des ASD der BG BAU vollumfänglich enthalten.
     
  • Sie ziehen in Erwägung, in ein anderes Betreuungsmodell beim ASD zu wechseln. Dies kann sich positiv auf Ihren Beitrag auswirken. Ob ein Wechsel möglich und sinnvoll ist, hängt von der individuellen Unternehmenssituation ab. Hierzu können Sie sich beraten lassen.
     
  • Sie lassen sich vom Anschluss an den ASD befreien. Dafür müssen Sie der BG BAU gegenüber nachweisen, dass Ihr Unternehmen arbeitsmedizinisch und/ oder sicherheitstechnisch auf andere Weise betreut wird – etwa von einem privaten Dienstleister.

Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten

Gern unterstützen wir Sie dabei, eine passende Lösung für Ihr Unternehmen zu finden.
Individuelle Fragen zum ASD der BG BAU beantworten wir unter 030 85781-145.
Alternativ können Sie sich auch per E-Mail von uns beraten lassen: asd-betreuung@bgbau.de.

9. März 2026

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