Titelbild der DGUV Information 250-005: Verfahrensablauf bei Verdacht auf beruflich bedingte Hauterkrankungen.
Bild: DGUV
Infomedien

Vorrang für den Hautschutz

Verfahrensablauf bei Verdacht auf beruflich bedingte Hauterkrankungen.

Auch Beschäftigte, die eine beruflich bedingte Hauterkrankung haben, können meist als wertvolle Fachkräfte im Betrieb weiterarbeiten, wenn die Hautschutzmaßnahmen optimiert werden.

Die DGUV Information 250-005 „Verfahrensablauf bei Verdacht auf beruflich bedingte Hauterkrankungen“ beschreibt, wie die BG BAU alle Beteiligten dabei unterstützt.

Ein möglichst frühzeitiges Eingreifen und eine gute Zusammenarbeit von Betroffenen, Unternehmerinnen und Unternehmern, Sicherheitsbeauftragten, Sicherheitsfachkräften und Arbeitnehmervertretungen wie auch des betriebsärztlichen und hautärztlichen Personals spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Dadurch können Therapie- und Schutzmaßnahmen so abgestimmt werden, dass bestehende Hauterkrankungen gemildert werden oder nach erfolgtem Abheilen ein erneutes Aufflammen verhindert wird.

Rückseite einer Dose mit Infos und Verwendungshinweisen, bei der der Satz "Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen" mit einem blauen Rahmen hervorgehoben ist.
Bild: Klaus Kersting - BG BAU

Isocyanate im PU-Schaum: Sind Sie vorbereitet?

Isocyanate, die wesentlichen Ausgangsstoffe von Polyurethanen (PU) die als Bestandteil von PU-Schaum kaum aus dem Alltag am Bau wegzudenken sind, dürfen ab dem 24. August 2023 nur noch von geschultem Personal verwendet werden. 

Zur Isocyanate-Schulung informieren und anmelden.

 

21. März 2024

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