Der von Ihnen verwendete Browser wird von der BG BAU nicht mehr unterstützt. Es kann daher auf der BG BAU Website zu Darstellungsfehlern kommen.
Auch Beschäftigte, die eine beruflich bedingte Hauterkrankung haben, können meist als wertvolle Fachkräfte im Betrieb weiterarbeiten, wenn die Hautschutzmaßnahmen optimiert werden.
Die DGUV Information 250-005 „Verfahrensablauf bei Verdacht auf beruflich bedingte Hauterkrankungen“ beschreibt, wie die BG BAU alle Beteiligten dabei unterstützt.
Ein möglichst frühzeitiges Eingreifen und eine gute Zusammenarbeit von Betroffenen, Unternehmerinnen und Unternehmern, Sicherheitsbeauftragten, Sicherheitsfachkräften und Arbeitnehmervertretungen wie auch des betriebsärztlichen und hautärztlichen Personals spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Dadurch können Therapie- und Schutzmaßnahmen so abgestimmt werden, dass bestehende Hauterkrankungen gemildert werden oder nach erfolgtem Abheilen ein erneutes Aufflammen verhindert wird.
21. März 2024