Rund ums Recht

Gute Frage: Darf ich trotz Krankschreibung arbeiten?

Viele von uns haben sich diese Frage sicher schon einmal gestellt. Wir beantworten sie jetzt ein für allemal...

Wer in Deutschland länger als drei Tage arbeitsunfähig ist, benötigt eine Krankschreibung. Ärztinnen und Ärzte orientieren sich bei der Länge der Krankschreibung häufig am typischen Verlauf der jeweiligen Krankheit. Da die Genesung im Einzelfall unterschiedlich ausfällt, kann es vorkommen, dass Beschäftigte sich gesund fühlen, bevor die Krankschreibung ausgelaufen ist. Dürfen sie dann einfach wieder zur Arbeit gehen? Die Antwort lautet: Ja. In Deutschland ist keine gesonderte Gesundschreibung durch eine Ärztin oder einen Arzt nötig.

Illustration eines Lautsprechers mit Briefen.
Bild: Julien Eichinger - stock.adobe.com

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Bei vorzeitiger Rückkehr den Arbeitgeber informieren

Beschäftigte sollten sich aber bei ihrem Arbeitgeber melden und diesem mitteilen, wenn sie trotz Krankschreibung wieder arbeiten wollen. Aufgrund seiner Fürsorgepflicht muss sich dieser dann ein Bild von der Einsatzfähigkeit der oder des Beschäftigten machen. Kommt er zu der Einschätzung, dass die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter noch nicht wieder richtig gesund ist, kann er sie oder ihn nach Hause schicken.

Gut zu wissen: Passiert bei der Arbeit trotz Krankschreibung ein Unfall, sind Beschäftigte durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.

21. März 2024

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