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Ob im Straßenunterhaltungsdienst, bei der Grünpflege oder während der Fassadenreinigung: Viele Menschen arbeiten regelmäßig an Wald- und Wegesrändern, an Bachufern, in Gärten oder Parks. Damit sind sie einer erhöhten Infektionsgefahr durch Zecken ausgesetzt.
Die kleinen Spinnentiere stechen meist unbemerkt zu: Von Gräsern und Sträuchern streifen die Beschäftigten sie im Vorbeigehen ab. Die nur wenige Millimeter großen Tiere suchen sich dann einen warm-feuchten Ort und heften sich fest – zum Beispiel in der Armbeuge oder Kniekehle –, um dann Blut zu saugen, von dem sie sich ernähren.
Den Stich und Saugvorgang spüren wir in der Regel nicht, dennoch sind Zecken gefährlich: Sie können den Menschen mit den Krankheiten Borreliose und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) infizieren.
Das Risiko, nach einem Zeckenstich zu erkranken, hat sich in den vergangenen Jahren erhöht. Zum einen sind Zecken aufgrund der zunehmend milden Winter nahezu ganzjährig aktiv. Zum anderen hat sich das FSME-Risikogebiet vergrößert und umfasst inzwischen die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen, Sachsen, Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Gegen die durch Viren hervorgerufene FSME können sich Menschen impfen lassen. Gegen Borreliose-Bakterien ist keine Impfung möglich. Sie treten außerdem in ganz Deutschland auf.
Um Infektionen vorzubeugen, sollte die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die Beschäftigten regelmäßig über die Risiken von Zeckenstichen und das richtige Verhalten informieren. Wenn die Gefährdungsbeurteilung ein erhöhtes Infektionsrisiko feststellt, muss der Betrieb seinen Beschäftigten ein Impfangebot machen – dies gehört zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Zeckenstiche lassen sich vermeiden, indem Beschäftigte während der Arbeit im Freien geschlossene Kleidung tragen und danach ihren Körper nach Zecken absuchen. Kommt es doch zum Stich: Je schneller Betroffene reagieren (siehe Infokasten), desto unwahrscheinlicher ist eine Übertragung des Borreliose-Erregers. Die Zecke sollte deshalb zügig entfernt werden – entweder durch die Betroffenen selbst mit einem Zeckenentferner oder durch eine medizinische Fachkraft.
Darüber hinaus sollten Zeckenstiche – wie jede kleinere Verletzung bei der Arbeit auch – dokumentiert werden, etwa im Verbandsbuch. Das ist eine wichtige Grundlage, wenn etwa Spätfolgen als Arbeitsunfall anerkannt werden sollen.
Weitere Informationen
DGUV Information 214-078: Vorsicht Zecken! Risiko Zeckenstich – was tun?
Die Zecke mit einer Zeckenzange vorsichtig seitlich herausziehen, sodass das Tier nicht gequetscht wird. Bleibt der Kopf in der Haut, geht von ihm nur noch eine geringe Infektionsgefahr aus. Die Wunde kann sich aber entzünden. Daher die Zecke am besten von ärztlichem Personal entfernen lassen.
Betroffene sollten die Einstichstelle über längere Zeit im Auge behalten. Zeigt sich nach ein bis drei Wochen ein roter Kreis, der immer größer wird, sollten sie einen Arzt aufsuchen. Diese Wanderröte kann ein Anzeichen für eine Borrelieninfektion sein. Sie tritt aber „nur“ bei 60 Prozent der Betroffenen auf, die später eine Borreliose entwickeln.
Auch wenn sich kein roter Kreis bildet, sollte man einen Zeckenstich gut im Gedächtnis behalten. Treten nach einer Weile unklare Krankheitssymptome auf, sollten Betroffene ihre Ärztin oder ihren Arzt über den Zeckenstich informieren. Womöglich besteht ein Zusammenhang mit dem Stich.
21. März 2023