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In der Folge ist es aber nicht immer notwendig, einen Rettungswagen zu rufen. Kleinere Verletzungen wie Schnitte oder Abschürfungen lassen sich häufig vor Ort mit dem Verbandskasten behandeln. Erscheint eine weitere Untersuchung oder Behandlung sinnvoll, kann eine Kollegin oder ein Kollege die Betroffene oder den Betroffenen zur nächsten Durchgangsärztin, zum nächsten Durchgangsarzt oder ins Krankenhaus fahren – sofern sie oder er gesundheitlich stabil ist. Bei schwereren Verletzungen oder Unsicherheit über den Gesundheitszustand der oder des Betroffenen ist der Rettungswagen die richtige Wahl.
Übrigens: Auch kleinere Arbeitsunfälle und ihre Folgen sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Wichtig ist nur, sie in den Meldeblock einzutragen oder auf andere Weise zu dokumentieren.
21. März 2023