Holger Budroweit, Arbeitgebervertreter der BG BAU
Bild: Nietiedt Gerüstbau GmbH
Aus der Praxis für die Praxis

Stimmen aus der Selbstverwaltung der BG BAU: Holger Budroweit

Arbeitgebervertreter, Nietiedt Gerüstbau GmbH

Herr Budroweit, wie laut ist es auf Baustellen – insbesondere in Ihrer Branche, dem Gerüstbau?

Generell geht es auf dem Bau nicht gerade leise zu. Das gilt auch für den Gerüstbau. Zum Beispiel entsteht beim Montieren oder Demontieren von Gerüstteilen Lärm. Dieser liegt in der Regel unter 85db(A). Beim Bohren von Verankerungslöchern beträgt die Lärmeinwirkung circa 90db(A). Um die Lärmbelastung zu bestimmen und Schutzmaßnahmen festzulegen, ist die Gefährdungsbeurteilung sehr wichtig. Darin ist nicht nur der Lärm durch die eigentliche Tätigkeit zu berücksichtigen, sondern auch der Umgebungslärm.

 

Was tun Sie als Arbeitgeber, um das Gehör Ihrer Beschäftigten zu schützen?

Wir stellen unseren Beschäftigten die gesamte PSA und in speziellen Fällen auch spezifische PSA zur Verfügung. Beim Thema Lärm handelt es sich um verschiedene Produkte – angefangen von Einmal-Ohrstöpseln bis hin zu Otoplastiken einschließlich deren jährlicher Prüfung.

Das ist das Logo zur Digitalen Gefährdungsbeurteilung.
Bild: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU

Jetzt für 30 Gewerke

Mit der Web-App DigitGB Gefährdungsbeurteilungen einfach und schnell online durchführen.


Erfahren Sie mehr!

Auch achten wir in der Beschaffung von sonstigen betrieblichen Geräten und Fahrzeugen auf deren Lärmwerte. Zudem wird das Hörvermögen unserer Beschäftigten regelmäßig bei arbeitsmedizinischen Untersuchungen getestet.


Welche Möglichkeiten gibt es, um Beschäftigte vor dem Lärm anderer Firmen zu schützen?

Hier sehe ich ganz klar den Bauherren beziehungsweise den Hauptauftragnehmer in der Pflicht. Er hat durch Planungen von Arbeitsabläufen – insbesondere durch die Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsplans – zu verhindern, dass Gewerke mit hoher Lärmemission weiteren Gewerken im nahen Umfeld begegnen. Das ist auch eine klare Forderung aus der Baustellenverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz. Leider wird dies sehr häufig nicht berücksichtigt. Darum werden Kontrollen immer wichtiger.

Illustration eines Lautsprechers mit Briefen.
Bild: Julien Eichinger - stock.adobe.com

Der Newsletter der BG BAU

Mit dem Newsletter der BG BAU erhalten Sie alle wichtigen Meldungen und aktuelle Informationen zum Thema Arbeitsschutz per E-Mail – so etwa auch Hinweise zu neuen Arbeitsschutzprämien und Seminarangeboten.

Jetzt abonnieren!

 

21. März 2023

Artikel teilen
Folgen Sie uns auch auf