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Generell geht es auf dem Bau nicht gerade leise zu. Das gilt auch für den Gerüstbau. Zum Beispiel entsteht beim Montieren oder Demontieren von Gerüstteilen Lärm. Dieser liegt in der Regel unter 85db(A). Beim Bohren von Verankerungslöchern beträgt die Lärmeinwirkung circa 90db(A). Um die Lärmbelastung zu bestimmen und Schutzmaßnahmen festzulegen, ist die Gefährdungsbeurteilung sehr wichtig. Darin ist nicht nur der Lärm durch die eigentliche Tätigkeit zu berücksichtigen, sondern auch der Umgebungslärm.
Wir stellen unseren Beschäftigten die gesamte PSA und in speziellen Fällen auch spezifische PSA zur Verfügung. Beim Thema Lärm handelt es sich um verschiedene Produkte – angefangen von Einmal-Ohrstöpseln bis hin zu Otoplastiken einschließlich deren jährlicher Prüfung.
Auch achten wir in der Beschaffung von sonstigen betrieblichen Geräten und Fahrzeugen auf deren Lärmwerte. Zudem wird das Hörvermögen unserer Beschäftigten regelmäßig bei arbeitsmedizinischen Untersuchungen getestet.
Hier sehe ich ganz klar den Bauherren beziehungsweise den Hauptauftragnehmer in der Pflicht. Er hat durch Planungen von Arbeitsabläufen – insbesondere durch die Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsplans – zu verhindern, dass Gewerke mit hoher Lärmemission weiteren Gewerken im nahen Umfeld begegnen. Das ist auch eine klare Forderung aus der Baustellenverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz. Leider wird dies sehr häufig nicht berücksichtigt. Darum werden Kontrollen immer wichtiger.
21. März 2023