Titelbild DGUV Grundsatz 312-001: Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen.
Bild: DGUV
Infomedien

Sicher unterweisen!

Dieser DGUV Grundsatz stellt geeignete Maßstäbe an Art und Inhalt von Unterweisungen sowie Anforderungen an Ausbildende und Unterweisende dar.

Auch beim Üben kann etwas passieren – besonders dann, wenn man das Benutzen von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) trainiert.

Wie man Unfälle bei praktischen Unterweisungen vermeiden kann, zeigt der aktualisierte DGUV Grundsatz 312-001 „Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen“. Er gibt Tipps für die Auswahl geeigneter Personen, die die Unterweisung durchführen, und zeigt, wie zum Beispiel Rettungsabläufe sicher geübt werden können. Denn dabei sind Beschäftigte gefährdet. Zudem gibt es detaillierte Informationen und Checklisten für die Praxis.

Rückseite einer Dose mit Infos und Verwendungshinweisen, bei der der Satz "Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen" mit einem blauen Rahmen hervorgehoben ist.
Bild: Klaus Kersting - BG BAU

Isocyanate im PU-Schaum: Sind Sie vorbereitet?

Isocyanate, die wesentlichen Ausgangsstoffe von Polyurethanen (PU) die als Bestandteil von PU-Schaum kaum aus dem Alltag am Bau wegzudenken sind, dürfen ab dem 24. August 2023 nur noch von geschultem Personal verwendet werden. 

Zur Isocyanate-Schulung informieren und anmelden.

 

7. Dezember 2023

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