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In bestimmten Bauphasen bietet sich bei Bauarbeiten ein häufiges Bild: Elektrische Leitungen ragen aus den Wänden oder hängen von den Decken – oftmals in beträchtlicher Länge, um noch etwas Reserve für die spätere Installation zu haben. Bei Kontakt können Beschäftigte sich verheddern und stolpern – noch folgenschwerer ist jedoch, wenn die Leitungen unter Spannung stehen und es zu einem Elektrounfall kommt, wie die Unfallstatistik zeigt. Denn offene und ungesicherte Leitungsenden stehen oft „unvermutet“ – entgegen von Aussagen Dritter oder sogar nach Absprache – unter Spannung. Gleiches gilt beim Abmontieren der Abdeckungen von Steckdosen oder Schaltern im Zuge von Ausbau- oder Reinigungsarbeiten.
Im Durchschnitt kommt es in der Baubranche jährlich zu etwa 200 meldepflichtigen Unfällen durch elektrischen Strom. Dabei handelt es sich um Unfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen verursachten. Etwa ein Drittel dieser Unfälle wird im Ausbau und bei der Sanierung durch offene Leitungen sowie manipulierte Schalter oder Steckdosen verursacht.
Mit einer einfachen Annahme lassen sich viele dieser Unfälle vermeiden. Demnach sind elektrische Anlagen, ob bei der Hausinstallation oder auf Baustellen, immer als unter Spannung stehend zu betrachten. Das gilt besonders für Anlagen im Bauzustand, wenn Teile der elektrischen Anlage ohne die notwendige Isolation frei zugänglich sind. In der Nähe solcher Anlagenteile darf nur gearbeitet werden, wenn der spannungsfreie Zustand von einer Elektrofachkraft hergestellt und bestätigt wurde. Allerdings ist eine solche „Freigabe“ zeitlich beschränkt, da auch Dritte Zugang zur Verteilung haben können.
Grundsätzlich ist es für die Sicherheit aller wichtig, die Arbeiten zwischen den Gewerken abzustimmen und zu koordinieren.
Die Montage oder Demontage von Leuchten (im Kundenauftrag) oder das arbeitsbedingt notwendige Entfernen von Abdeckungen an Schaltern oder Steckdosen bildet einen weiteren Brennpunkt von Elektrounfällen. Sie ereignen sich zumeist bei Maler- und Trockenbauarbeiten, bilden aber auch für andere Gewerke ein Risiko. Grundsätzlich gilt: Die genannten Tätigkeiten sind elektrotechnische Arbeiten, die nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden dürfen. Im Arbeitsalltag legen die Beschäftigten aber häufig selbst Hand an, weil keine Elektrofachkraft zur Verfügung steht. In solchen Fällen liegt es in der Pflicht der Unternehmensverantwortlichen zu garantieren, dass diese Arbeiten in jedem Fall regelkonform und sicher durchgeführt werden. Um sicherzugehen, dass keine Spannung anliegt, sind für die Ausschaltung die fünf Sicherheitsregeln der Elektrotechnik zu beachten!
Die Beschäftigten müssen im Sinne der DGUV Vorschrift 3 in diesen Arbeiten angelernt und unterwiesen sein. Wenn im Unternehmen die dafür notwendige elektrotechnische Qualifikation nicht vorhanden ist, muss eine externe Elektrofachkraft einbezogen werden.
7. Dezember 2023